Hier gilt es öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen zu unterscheiden. Öffentliche Veranstaltungen sind allgemein zugänglich und müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Zuständige Stellen sind je nach Art der Veranstaltung die Ämter der Landesregierungen, die Bezirkshauptmannschaften, die Gemeinden und die Landespolizeidirektionen.
Weitere Informationen zu Umzügen und Veranstaltungen erhalten Sie auf oesterreich.gv.at .
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Landespolizeidirektion Tirol
Innrain 34 6020 Innsbruck Telefon: +43 59133 70 E-Mail: lpd-t@polizei.gv.at
Veranstaltungsanmeldungen auf oesterreich.gv.at
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .