Unter einer Versammlung versteht man eine bestimmte Form des Zusammentreffens mehrerer Personen, wie Kundgebungen oder Demonstrationen. Davon zu unterscheiden sind Veranstaltungen (Feste, Umzüge, Prozessionen etc.)
Versammlungen müssen laut Versammlungsgesetz bis spätestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn schriftlich zur Anzeige gebracht werden.
zurück
Landespolizeidirektion Tirol Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA)
Kapuzinergasse 1 6020 Innsbruck Telefon: +43 59133 70 E-Mail: lpd-t@polizei.gv.at
Formular Versammlungsanzeige
Versammlung auf oesterreich.gv.at
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .