Landespolizeidirektor-Stellvertreter/-in
Der Landespolizeidirektor-Stellvertreter und Leiter eines Geschäftsbereiches hat den Landespolizeidirektor zu unterstützen, delegierte Aufgaben wahrzunehmen und ihn bei dessen Abwesenheit zu vertreten. Er hat den zugewiesenen Geschäftsbereich samt den seinen Büros zugeschriebenen Aufgaben koordinierend und gesamtverantwortlich für den Landespolizeidirektor zu führen.