Lenkberechtigung/Führerschein

Probeführerschein

Lenkberechtigungen für alle Klassen (ausgenommen AM und F), die Personen erteilt werden, die vorher keine in- oder ausländische Lenkberechtigung für eine dieser Klassen besessen haben, unterliegen einer Probezeit. Bei einem Erwerb der Lenkberechtigung ab dem 1. Juli 2017 beträgt die Probezeit 3 Jahre (davor: 2 Jahre)
Die Probezeit von 3 Jahren gilt auch für Personen, die im Besitz einer ausländischen Lenkberechtigung sind und ihren Wohnsitz innerhalb dieser Probezeit nach Österreich verlegen.

Begeht ein Inhaber eines Probeführerscheins eine schwere Übertretung, so wird eine Nachschulung angeordnet und die Probezeit um ein Jahr verlängert. Wird innerhalb der dritten Verlängerung der Probezeit ein neuerlicher schwerer Verstoß begangen, so hat die Behörde die gesundheitliche Eignung des Lenkers durch eine amtsärztliche Untersuchung inkl. verkehrspsychologischer Untersuchung zu überprüfen.
Folgende Übertretungen gelten als schwerer Verstoß in der Probezeit:

Achtung:
Während der Probezeit darf der Lenker ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb nehmen und lenken, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 Promille oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt. Er darf während der Fahrt - einschließlich der Fahrtunterbrechungen - keinen Alkohol zu sich nehmen. Verstöße gegen diese Bestimmungen sind nur mit der Anordnung einer Nachschulung und der Verlängerung der Probezeit zu ahnden, sofern bei einem festgestellten Alkoholgehalt der Atemluft von 0,25 mg/l (= 0,5 Promille Blutalkoholgehalt) und mehr nicht auch ein Verstoß gegen andere Vorschriften vorliegt.



LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27
1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0
Fax: +43 131 310-976519
E-Mail: lpd-w-verkehrsamt@polizei.gv.at

Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Hinweis

Am 24. und 31. Dezember hat das Verkehrsamt KEINEN DIENSTBETRIEB.

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .