Lenkberechtigung/Führerschein

Entzug der Lenkberechtigung

Während der Entziehung der Lenkberechtigung, bzw. vor der Wiederausfolgung des Führerscheines ist das Lenken von Kraftfahrzeugen der betroffenen Klasse(n) unzulässig. Der Führerschein ist nur auf Antrag wiederauszufolgen, wenn die Entziehungsdauer nicht länger als 18 Monate war und keine weitere Entziehung angeordnet wird.
Neben der Entziehung der Lenkberechtigung kann – in bestimmten Fällen muss – die Behörde begleitende Maßnahmen anordnen (Verkehrscoaching, Nachschulung, verkehrspsychologische und amtsärztliche Untersuchung).

Achtung:
Die Nichtabsolvierung von angeordneten Maßnahmen verlängert die eigentlich verfügte Entziehungsdauer. Um den Führerschein sofort nach Ende der verfügten Entziehungszeit zurückzuerhalten, sollten Sie rechtzeitig für die Absolvierung der begleitenden Maßnahmen Sorge tragen.

Hinweis
Bei einer Entziehungsdauer von mehr als 18 Monaten (es wurde von der Behörde eine längere Entziehung der Lenkberechtigung verfügt oder die Entziehungszeit hat sich durch die Nichtabsolvierung vorgeschriebener Maßnahmen verlängert) erlischt die Lenkberechtigung. Für eine Neuerteilung ist eine praktische Fahrprüfung erforderlich.



LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27
1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0
Fax: +43 131 310-976519
E-Mail: lpd-w-verkehrsamt@polizei.gv.at

Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Hinweis

Am 24. und 31. Dezember hat das Verkehrsamt KEINEN DIENSTBETRIEB.

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .