Lenkberechtigung/Führerschein

Entzug der Lenkberechtigung nach Schnellfahrdelikten

Wenn die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h überschritten und die Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde, ist nach Abschluss des Strafverfahrens 1. Instanz die Lenkberechtigung – gestaffelt je nach der Höhe der Überschreitung - für die Dauer von mindestens 2 Wochen bis zu mindestens 6 Monaten zu entziehen. Bei der zweiten derartigen Übertretung innerhalb von 2 Jahren wird die Lenkberechtigung – ebenfalls gestaffelt je nach der Höhe der Überschreitung - für mindestens 6 Wochen bis zu mindestens 6 Monaten entzogen und eine Nachschulung angeordnet. Bei der 3. Übertretung beträgt die Entziehungszeit mindestens 3 Monate, es wird eine neuerliche Nachschulung angeordnet.

Achtung:
Die Entziehungszeit kann jeweils wesentlich länger sein, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung mit besonderer Rücksichtslosigkeit oder unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen wurde. In diesen Fällen hat die Führerscheinbehörde meistens auch mit sofortigem Entzug der Lenkberechtigung vorzugehen, der Ausgang des Strafverfahrens erster Instanz muss nicht abgewartet werden.

Hinweis
Mit 1. September 2021 hat der Gesetzgeber die Folgen von Schnellfahrdelikten drastisch verschärft. Es sind nun – je nach Höhe der Überschreitung - Entziehungszeiten von mindestens 1 Monat bis zu mindestens 6 Monaten vorgesehen und es gilt zukünftig für Übertretungen ein vierjähriger (statt: zweijähriger) Beobachtungszeitraum. Weiters hat die Behörde bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen bereits beim Erstvorfall eine Nachschulung anzuordnen. Bei wiederholten Übertretungen mit besonderer Rücksichtslosigkeit oder unter besonders gefährlichen Verhältnissen hat die Behörde überdies eine verkehrspsychologische und eine amtsärztliche Untersuchung anzuordnen.



LPD Wien

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Grafik Polizei Recruting

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