Lenkberechtigung/Führerschein

Entzug der Lenkberechtigung nach Alkoholdelikten

Ein entziehungswürdiges Alkoholdelikt begeht, wer ein KFZ mit einem Atemluftalkoholgehalt von 0,4 mg/l (= Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille) oder mehr lenkt oder in Betrieb nimmt. Die von der Führerscheinbehörde zu setzenden Maßnahmen richten sich nach dem festgestellten Alkoholisierungsgrad.

Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass der landläufige Promillewert nach einem Alkomattest durch die Verdoppelung des Messergebnisses errechnet wird.

  • 0,40 bis 0,59 mg/l: Bei erstmaliger Begehung Entzug der Lenkberechtigung für 1 Monat und Anordnung eines Verkehrscoachings.
  • 0,60 bis 0,79 mg/l: Bei erstmaliger Begehung Entzug der Lenkberechtigung für mindestens 4 Monate und Anordnung einer Nachschulung.
  • Ab 0,80 mg/l und bei diversen Verweigerungsdelikten (Verweigerung der Atemluftalkoholuntersuchung, Verweigerung der Vorführung zum Amtsarzt, Verweigerung der Blutabnahme): Bei erstmaliger Begehung Entzug der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate, Anordnung einer Nachschulung, einer verkehrspsychologischen und amtsärztlichen Untersuchung.

Achtung:
Hat der Lenker bei Begehung des Alkoholdelikts noch eine weitere schwere Übertretung begangen oder einen Verkehrsunfall verursacht, wird – auch bei erstmaliger Begehung – ein entsprechend längerer Entzug der Lenkberechtigung verfügt.

Bei wiederholter Begehung von Alkoholdelikten hat die Führerscheinbehörde die jeweils festgestellten Alkoholisierungsgrade und die zwischen den Tatzeitpunkten verstrichene Zeit zu berücksichtigen und danach eine entsprechend lange Entziehungszeit und die begleitenden Maßnahmen (Nachschulung, verkehrspsychologische und amtsärztliche Untersuchung) anzuordnen.



LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

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Parteienverkehrszeiten:

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Donnerstag von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
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Hinweis

Am 24. und 31. Dezember hat das Verkehrsamt KEINEN DIENSTBETRIEB.

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

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