Lenkberechtigung/Führerschein

Folgen der Begehung von Vormerkdelikten

Nach rechtskräftiger Bestrafung eines der oben genannten Delikte, muss die Führerscheinbehörde wie folgt vorgehen:

1. Mal:

  • Vormerkung wird gespeichert. Sie entfaltet erst dann eine Wirkung, wenn innerhalb von 2 Jahren ab dem 1. Tatzeitpunkt neuerlich ein Vormerkdelikt begangen wird.

2. Mal innerhalb von 2 Jahren:

  • Von der Behörde wird eine besondere Maßnahme vorgeschrieben (Beispiele für besondere Maßnahmen: Nachschulung, Perfektionsfahrt, Fahrsicherheitstraining, Kurse oder Seminare zur Kinder- oder Ladungssicherung). Wird der Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nachgekommen, wird die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung entzogen. Die Teilnahmekosten trägt der Führerscheinbesitzer.
  • Der Beobachtungszeitraum für Vormerkdelikte wird auf 3 Jahre verlängert.

3. Mal innerhalb von 3 Jahren:

  • Entzug der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate.

Hinweis:
Gegen ausländische Lenker wird beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.



LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27
1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0
Fax: +43 131 310-976519
E-Mail: lpd-w-verkehrsamt@polizei.gv.at

Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Hinweis

Am 24. und 31. Dezember hat das Verkehrsamt KEINEN DIENSTBETRIEB.

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .