Lenkberechtigung/Führerschein

Nur in Österreich gültige Lenkberechtigungen

  • Die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (ausdrückliche Anerkennung erfolgte nur durch Dänemark und Großbritannien).
  • Die Berechtigung, Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW mit einer Lenkberechtigung der Klasse B mit eingetragenem Code 111 zu lenken (ausdrückliche Anerkennung erfolgte nur durch Italien und Lettland und Spanien; Portugal ab einem Mindestalter von 25 Jahren, Tschechische Republik nur mit Automatikgetriebe).
  • Die Klasse F (ausdrückliche Anerkennung erfolgte nur durch Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Portugal und Slowenien)
  • Die Berechtigung, Kraftfahrzeuge mit drei oder vier Rädern, deren Eigenmasse nicht mehr als 400 kg beträgt, mit einer Lenkberechtigung der Klasse A zu lenken.


LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27
1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0
Fax: +43 131 310-976519
E-Mail: lpd-w-verkehrsamt@polizei.gv.at

Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Hinweis

Am 24. und 31. Dezember hat das Verkehrsamt KEINEN DIENSTBETRIEB.

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .