Klassen A1, A2, A
Für das Lenken von Motorrädern stehen die Klassen A1, A2 und A mit unterschiedlichem Berechtigungsumfang zur Verfügung:
A1 (Mindestalter 16 Jahre)
- Motorräder mit und ohne Beiwagen, die über maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW Motorleistung, sowie einem Verhältnis Leistung/Eigengewicht von maximal 0,1 kW/kg verfügen und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW Motorleistung
A2 (Mindestalter 18 Jahre, direkter oder stufenweiser Zugang möglich)
Motorräder mit und ohne Beiwagen, die über maximal 35 kW Motorleistung, sowie einem Verhältnis Leistung/Eigengewicht von maximal 0,2 kW/kg verfügen, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sind
A (Mindestalter 24 Jahre bei direktem Zugang oder 20 Jahre bei stufenweisem Zugang)
- Motorräder mit und ohne Beiwagen ohne Leistungsbeschränkung und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge
Hinweise:
Direkter Zugang bedeutet Absolvierung der praktischen Fahrprüfung auf einem der angestrebten Klasse entsprechenden Motorrad bei Vorliegen des Mindestalters.
Stufenweiser Zugang bedeutet jeweils Vorbesitz einer "schwächeren" Klasse und schafft folgende Erweiterungsmöglichkeiten:
Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A2:
- Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A1
- Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert
- Entweder eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 (ohne Ausbildungsverpflichtung) oder eine praktische Schulung in der Dauer von sieben Unterrichtseinheiten auf einem Motorrad der Klasse A2
Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A, ohne dass die Klasse A2 besessen wurde:
- Mindestalter 24 Jahre
- Mindestens 4 Jahre Besitz der Klasse A1
- Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert
Erweiterung von der Klasse A2 auf die Klasse A:
- Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2
- Mehrphasenausbildung für Klasse A2 (oder A1) absolviert
- Entweder praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A (ohne Ausbildungsverpflichtung) oder praktische Schulung in der Dauer von sieben Unterrichtseinheiten auf einem Motorrad der Klasse A
Achtung:
Bei den Klassen A1, A2 und A ist die zweite Ausbildungsphase nur einmal, anlässlich des erstmaligen Erwerbes einer der genannten Klassen zu absolvieren. Bei gleichzeitigem Erwerb der Klasse B und einer der genannten A – Klassen, bzw. bei einer entsprechenden Ausdehnung der Lenkberechtigung, ist die zweite Ausbildungsphase jeweils für A und B zu durchlaufen.
Beim Erwerb der Klasse A1 bis 30. Juni 2017 gelten die Bestimmungen über den Probeführerschein jedenfalls bis zum 20. Geburtstag, bei einem Erwerb ab dem 1. Juli 2017 erstreckt sich die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag.