Lenkberechtigung/Führerschein

Klassen A1, A2, A

Für das Lenken von Motorrädern stehen die Klassen A1, A2 und A mit unterschiedlichem Berechtigungsumfang zur Verfügung:

A1 (Mindestalter 16 Jahre)

  • Motorräder mit und ohne Beiwagen, die über maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW Motorleistung, sowie einem Verhältnis Leistung/Eigengewicht von maximal 0,1 kW/kg verfügen und
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW Motorleistung

A2 (Mindestalter 18 Jahre, direkter oder stufenweiser Zugang möglich)

Motorräder mit und ohne Beiwagen, die über maximal 35 kW Motorleistung, sowie einem Verhältnis Leistung/Eigengewicht von maximal 0,2 kW/kg verfügen, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sind

A (Mindestalter 24 Jahre bei direktem Zugang oder 20 Jahre bei stufenweisem Zugang)

  • Motorräder mit und ohne Beiwagen ohne Leistungsbeschränkung und
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge

Hinweise:

Direkter Zugang bedeutet Absolvierung der praktischen Fahrprüfung auf einem der angestrebten Klasse entsprechenden Motorrad bei Vorliegen des Mindestalters.
Stufenweiser Zugang bedeutet jeweils Vorbesitz einer "schwächeren" Klasse und schafft folgende Erweiterungsmöglichkeiten:

Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A2:

  • Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A1
  • Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert
  • Entweder eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 (ohne Ausbildungsverpflichtung) oder eine praktische Schulung in der Dauer von sieben Unterrichtseinheiten auf einem Motorrad der Klasse A2

Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A, ohne dass die Klasse A2 besessen wurde:

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Mindestens 4 Jahre Besitz der Klasse A1
  • Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert

Erweiterung von der Klasse A2 auf die Klasse A:

  • Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2
  • Mehrphasenausbildung für Klasse A2 (oder A1) absolviert
  • Entweder praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A (ohne Ausbildungsverpflichtung) oder praktische Schulung in der Dauer von sieben Unterrichtseinheiten auf einem Motorrad der Klasse A

Achtung:

Bei den Klassen A1, A2 und A ist die zweite Ausbildungsphase nur einmal, anlässlich des erstmaligen Erwerbes einer der genannten Klassen zu absolvieren. Bei gleichzeitigem Erwerb der Klasse B und einer der genannten A – Klassen, bzw. bei einer entsprechenden Ausdehnung der Lenkberechtigung, ist die zweite Ausbildungsphase jeweils für A und B zu durchlaufen.

Beim Erwerb der Klasse A1 bis 30. Juni 2017 gelten die Bestimmungen über den Probeführerschein jedenfalls bis zum 20. Geburtstag, bei einem Erwerb ab dem 1. Juli 2017 erstreckt sich die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag.



LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27
1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0
Fax: +43 131 310-976519
E-Mail: lpd-w-verkehrsamt@polizei.gv.at

Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Hinweis

Am 24. und 31. Dezember hat das Verkehrsamt KEINEN DIENSTBETRIEB.

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .