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Befreiung von der Helmpflicht

Die Pflicht zur Verwendung des Sturzhelms entfällt bei Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauchs wegen der körperlichen Beschaffenheit des Benützers.
Für die Befreiung von der Helmpflicht können Sie ein entsprechend begründetes Ansuchen an das Verkehrsamt stellen. Nach einer amtsärztlichen Untersuchung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Befreiung von der Helmpflicht befristet oder auf Dauer gewährt.

Achtung:
Falls der Antragsteller auch im Besitz einer Lenkberechtigung ist, ist die Behörde verpflichtet, Mängel der gesundheitlichen Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeugs wahrzunehmen. Die amtsärztliche Untersuchung kann daher nicht nur die Befreiung von der Helmpflicht, sondern auch die Befristung oder gar den Entzug der Lenkberechtigung zur Folge haben.


LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27, 1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in Wien 3, Dietrichgasse 27.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .