Lenkberechtigung/Führerschein

L 17

Beantragt ein Bewerber um eine Lenkberechtigung für die Klasse B die Ausbildungsvariante der vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B, so kann er die Fahrschulausbildung mit Ausbildungsfahrten frühestens sechs Monate nach Vollendung des 15. Lebensjahres beginnen.

Achtung:

Die Bewilligung zur Vornahme von Ausbildungsfahrten darf für denselben Bewerber um eine Lenkberechtigung nur einmal und für nicht länger als 18 Monate erteilt werden. Die Verlängerung der Gültigkeit einer bereits erteilten Bewilligung ist nicht möglich. Der Antrag auf Bewilligung ist vom Bewerber um die vorgezogene Lenkberechtigung bei der von ihm besuchten Fahrschule einzubringen. Über den Antrag entscheidet jene Behörde, in der die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat. Zwei Begleiter sind möglich.

Jeder Begleiter

  • muss seit mindestens sieben Jahren eine Lenkberechtigung für die betreffende Klasse besitzen,
  • muss während der der Einbringung des Antrages um die Bewilligung unmittelbar vorangehenden drei Jahre Kraftfahrzeuge der betreffenden Klasse gelenkt haben,
  • muss in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen und
  • darf innerhalb der in vorangegangenen drei Jahre nicht wegen Übertretungen, die seine Verkehrszuverlässigkeit ausschließen, bestraft worden sein und darf nicht zwei zu berücksichtigende Vormerkungen aufweisen.

Für nähere Informationen zur Antragstellung und zu allen erforderlichen Schulungen wenden Sie sich bitte an die Fahrschule Ihrer Wahl.

Hinweise zur Durchführung der Ausbildungsfahrten:

Hinweise zur Durchführung der Ausbildungsfahrten: Der Bewerber um eine Lenkberechtigung hat die im Bewilligungsbescheid erteilten Auflagen oder Beschränkungen einzuhalten und auf Ausbildungsfahrten den Bewilligungsbescheid und einen amtlichen Lichtbildausweis, der Begleiter seinen Führerschein mitzuführen. Der Begleiter hat dafür zu sorgen, dass bei Ausbildungsfahrten vorne und hinten am Fahrzeug eine Tafel mit dem Buchstaben "L17" in vollständig sichtbarer und gut lesbarer und unverwischbarer weißer Schrift auf hellblauem Grund angebracht ist.
Bei der Durchführung von Ausbildungsfahrten darf sowohl beim Bewerber um eine Lenkberechtigung als auch beim Begleiter der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 Promille oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l betragen.

Sofern die Lenkberechtigung für die Klasse B vor Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt wird, dauert die Probezeit jedenfalls bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.



LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27
1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0
Fax: +43 131 310-976519
E-Mail: lpd-w-verkehrsamt@polizei.gv.at

Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Hinweis

Am 24. und 31. Dezember hat das Verkehrsamt KEINEN DIENSTBETRIEB.

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .