Visa

In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.

Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.

In Vorarlberg obliegen Visaverlängerungen der Fremden- u. Grenzpolizeiliche Abteilung, Fachbereich 02, der Landespolizeidirektion Vorarlberg, Bahnhofstraße 45, 6900 Bregenz.

Eine telefonische Terminvereinbarung unter +43 59133 80 2604 ist notwendig.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMI unter
www.bmi.gv.at/visa
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Kontakt

Landespolizeidirektion Vorarlberg
Fremden- u. Grenzpolizeiliche Abteilung
Fachbereich 02

Quellenstraße 1
6900 Bregenz
Telefon: +43 59133 80 2604
E-Mail: LPD-V-FGA@polizei.gv.at


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .