In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.
Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.
In Vorarlberg obliegen Visaverlängerungen der Fremden- u. Grenzpolizeiliche Abteilung, Fachbereich 02, der Landespolizeidirektion Vorarlberg, Bahnhofstraße 45, 6900 Bregenz.
Eine telefonische Terminvereinbarung unter 059 133/80-2604 ist notwendig.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMI unter www.bmi.gv.at/visa.