In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.
Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.
Im Burgenland obliegen Visaverlängerungen dem Fachbereich 2 der Fremden- und grenzpolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Burgenland, Neusiedlerstraße 84, 7000 Eisenstadt.
Die Parteiverkehrszeiten sind von Mo.-Fr. 08.00 – 12.00 Uhr. Eine telefonische Terminvereinbarung unter 059 133/10-2666 ist notwendig.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMI unter www.bmi.gv.at/visa.