BURGENLAND

Visa

In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.

Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.

Im Burgenland obliegen Visaverlängerungen dem Fachbereich 2 der Fremden- und grenzpolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Burgenland, Neusiedlerstraße 84, 7000 Eisenstadt.

Die Parteiverkehrszeiten sind von Mo.-Fr. 08.00 – 12.00 Uhr. Eine telefonische Terminvereinbarung unter 059 133/10-2666 ist notwendig.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMI unter www.bmi.gv.at/visa.

Kontakt


Landespolizeidirektion Burgenland
Fremden- und Grenzpolizeiliche
Abteilung, Fachbereich 2

7000 Eisenstadt, Neusiedler Straße 84
Tel.: 059 133-10 2666
Mail: LPD-B-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at


Logo Facebook  Logo Instagram  Logo Twitter  Logo Youtube

Grafik PolizeiApp