Landespolizeidirektion Burgenland richtet mit Wirksamkeit Freitag, 18. März 2022, 8 Uhr, eine Hotline ein, um die Datenerfassung ukrainischer Kriegsvertriebener schnellstmöglich zu gewährleisten
Seit Samstag, 12. März 2022, 0 Uhr, werden aufgrund der Vertriebenenverordnung jene ukrainische Kriegsvertriebenen an den burgenländischen Grenzübertrittsstellen mit ihren Daten erfasst, die in Österreich Schutz suchen.
Dies ist unter anderem deswegen notwendig, um in weiterer Folge einen Ausweis für Kriegsvertriebene durch das BFA (Bundesamt für Fremden- und Asylwesen) ausstellen zu können.
Für Ukrainer, die bereits vor dem 12. März 2022 nach Österreich geflüchtet sind und hier Schutz suchen, besteht die Möglichkeit, ihre Daten (nach)erfassen zu lassen.
Um einen raschen und professionellen Ablauf zu ermöglichen, wurde bei der Landespolizeidirektion Burgenland eine Hotline unter der Nummer
059133 10 10 16
eingerichtet, die ab morgen, Freitag, den 18. März 2022, von Montag bis Freitag von 08.00 – 16.00 Uhr besetzt ist.
Die Mitarbeiter:innen werden allen Auskunftssuchenden (Unterkunftsgeber, Kriegsvertriebene, etc.) den schnellsten und unkompliziertesten Weg zur Datenerfassung der ukrainischen Flüchtlinge bekanntgeben.
Artikel Nr: 375027
vom Freitag,
18.März 2022,
06:40 Uhr.
Reaktionen bitte an die LPD Burgenland