Sicherheit für Kinder

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Die Kinder als schwächsten Teil der Gesellschaft gilt es besonders zu schützen

Kinder werden zwar immer vor dem „fremden Mann“ gewarnt, allerdings findet der sexuelle Missbrauch von Kindern überwiegend innerhalb der Familien, in der Verwandtschaft oder im engen Bekanntenkreis statt. Diese Tatsache ist deshalb so problematisch, da oft ein Abhängigkeitsverhältnis vorherrscht und die Gefahr entstehen kann, dass dem Kind nicht geglaubt wird.

Der beste Schutz vor Übergriffen jeglicher Form, ist ein mit Selbstvertrauen gestärktes Kind, das gelernt hat auf seine Gefühle zu achten und ermutigt wird diese Gefühle auch zum Ausdruck zu bringen.

Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es
• selbst über den eigenen Körper entscheiden darf und sich gegen Berührungen – auch von Familienmitgliedern – wehren kann.
• sich auf die eigenen Gefühle (gute und schlechte "Bauchgefühle") verlassen soll.
• auch zu Erwachsenen und Familienmitgliedern "NEIN" sagen darf, wenn Grenzen von diesen missachtet werden.
• immer ein offenes Ohr für alle Anliegen und Schutz und Hilfe bei Ihnen findet.

Übergriffe durch fremde Personen an Kindern sind eher die Ausnahme. Wichtig ist es, dass das Selbstbewusstsein des Kindes gestärkt wird. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über folgende Handlungsmöglichkeiten:
• Wenn Ihr Kind sich bedroht fühlt, soll es auf sich aufmerksam machen: "laut sein" und bei anderen Personen oder in einem Geschäft um Hilfe suchen.
• Auf bekannten, vertrauten Strecken soll Ihr Kind "Rettungsinseln", wie zum Beispiel Geschäfte oder Lokale und Menschen, die es im Notfall aufsuchen kann und die sie in der Folge kontaktieren, kennen.
• Ihr Kind sollte Wegstrecken und vor allem den Schulweg möglichst gemeinsam mit anderen Kindern gehen.
• Legen Sie Wegstrecken, die oft gegangen werden, gemeinsam mit Ihrem Kind fest.
• Sie sollen Bescheid wissen, wenn Ihr Kind mit Angehörigen, Verwandten oder Freunden mitgeht oder mitfährt.
• Ihr Kind sollte fremde Personen siezen, damit die Umgebung wahrnimmt, dass es diese Person nicht kennt.
• Ihr Kind sollte nicht mit fremden Personen mitgehen oder mitfahren und auch keine Geschenke von diesen Personen annehmen.
• Fremden Personen sollte Ihr Kind nicht die Wohnungstür öffnen.
• Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es weder persönlich noch am Telefon oder im Internet Auskünfte an Fremde gibt.

In Kindergärten und Schulen werden immer wieder Veranstaltungen zu diesem Thema angeboten. Informationen über Präventionsveranstaltungen, die seitens der Polizei abgehalten werden, gibt Ihnen die Kriminalprävention österreichweit unter der Telefonnummer 059 133. Im Fachhandel und auch im Internet erhalten Sie eine Vielzahl von Literaturempfehlungen.

Kinder als Opfer

Gewalt an Kindern kann in physischer, psychischer, sexueller Form, aber auch durch Vernachlässigung geschehen. Dabei können bei einem Kind gleichzeitig auch oft mehrere Kategorien zutreffen. Gerade Kinder, die mit Gewalt in Kontakt kommen, sind auf die Sensibilität und professionelle Hilfe ihres Umfeldes und von Außenstehenden angewiesen. Eine frühe und adäquate Unterstützung, die zumeist auch Hilfe für die Erziehungsberechtigten bedeutet, kann helfen, weitere Verletzungen psychischer und physischer Art verhindern und auch Langzeitstörungen und Traumatisierungen zu vermeiden.

Hinschauen und Erkennen

Es gibt eine Vielzahl von Indikatoren, die, im Gesamtbild mit anderen Faktoren wie zum Beispiel Körperhygiene, sprachliche und körperliche Entwicklung, zweifelhafte oder unstimmige Entstehungsgeschichte der Verletzung, Umgang der Familie miteinander usw., einen Verdacht aufkommen lassen könnten. Verschiedene Personen- und Berufsgruppen können Einblicke in diese Entwicklungen haben, etwa aus dem pädagogischen oder medizinischen Bereich. Dabei ist es hilfreich, nicht nur auf die grundlegend zu behandelnde oder offensichtliche Verletzung zu achten, sondern auf das gesamte Erscheinungsbild sowie eventuelle ältere Verletzungen zu einem Gesamteindruck zusammenzufassen, da es sich bei Kindesmisshandlung meist um ein typisches Wiederholungsdelikt handelt. Dazu zählen unter anderen Bisswunden, Brandnarben wie etwa durch Zigaretten oder Verbrühen, Striemen oder Knochenbrüche. Vielfach wird auch versucht, wiederkehrende Verletzungen des Kindes durch häufigen Wechsel des Arztes oder der Krankenanstalt zu verschleiern.

Kinder, die mit Gewalt in der Familie konfrontiert sind, brauchen eine kompetente Ansprechperson, der die Situation richtig erkennt und entsprechende Schritte zum Schutz des Kindes einleitet. Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe und im pädagogischen Bereich erhalten oftmals einen Einblick in die schwierige Situation und stehen somit vor der Herausforderung, auf das Wohl des Kindes entsprechend zu reagieren.

Die Beschreibung und Dokumentation von Verletzungen, die auf Fremdverschulden hinweisen, ist an dieser Stelle enorm wichtig, da diese zu einem späteren Zeitpunkt nur schwer oder gar nicht mehr rekonstruierbar sind. Es sollte jedem Verdachtsfall nachgegangen werden, da ansonsten das möglicherweise gefährdete Kind in das Umfeld zurückkehrt, von dem die Gefahr droht.

Aus rechtlicher Sicht besteht in bestimmten Fällen die Verpflichtung zur Meldung an den Jugendwohlfahrtsträger, der bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, der Bezirkshauptmannschaft, oder beim zuständigen eingerichtet ist. Dieser beurteilt die Sachlage weiter und entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Wenn ein Verdacht vorliegt, kann darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt und unter Bedachtnahme der besonderen beruflichen Rechte und Pflichten, eine Anzeige an die Sicherheitsbehörde erstattet werden. Keinesfalls sollte der Versuch unternommen werden, selbstständig zu ermitteln. In erster Linie ist es wichtig, sich Klarheit über die Situation zu verschaffen. Dies kann durch entsprechende Kontaktaufnahme mit den Experten der Jugendwohlfahrt, der zahlreichen Beratungsstellen, einer Kinderschutzgruppe in Schwerpunktkrankenhäusern oder der Polizei geschehen. Entscheidend ist es, nicht wegzuschauen!

Professionelle Hilfe und Unterstützung bieten diverse Organisationen u.a. der Opfernotruf die Interventionsstellen bzw. Gewaltschutzzentren.


Artikel Nr: 364066
vom Donnerstag,  05.August 2021,  06:57 Uhr.

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