Strafregisterbescheinigung

Information zur Beantragung einer Strafregisterbescheinigung (Leumundszeugnis)

Eine Abholung der Strafregisterbescheinigung erfolgt ausschließlich mit Terminvereinbarung unter

Bürgerservice – Online Terminvereinbarung Behördenweg

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Verfahrensablauf

Die Antragstellerin/der Antragsteller hat – außer bei Online-Anträgen mittels Bürgerkarte (E-Signatur) – zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich zur Behörde zu kommen.

Eine Beantragung kann bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich, Nietzschestraße 33, 4020 Linz, zu den Amtszeiten Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr, bzw. Polizeikommissariat Steyr, Berggasse 2, 4400 Steyr oder Polizeikommissariat Wels, Dragonerstraße 29, 4600 Wels, zu den Amtszeiten Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, erfolgen und ist ebenfalls bei den einzelnen Gemeindeämtern möglich.

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann gemeinsam mit der Ablichtung des Lichtbildausweises an folgende E-Mail Adressen übermittelt werden:

lpd-o-sva-sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at

pk-o-steyr-buergerservice@polizei.gv.at

pk-o-wels-buergerservice@polizei.gv.at

Ein Termin zur Abholung und Bezahlung der Gebühren ist online über folgenden Link zu buchen: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsetvweb-p/etv/public/sva/Terminvereinbarung bzw. auf der Homepage der LPD OÖ unter Bürgerservice – Online Terminvereinbarung Behördenweg

Sofern der aktuelle Aufenthalt der Antragstellerin/des Antragstellers nicht in Österreich ist, kann ein gleichstehender Antrag auch bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland eingebracht werden.

Mittels Bürgerkarte oder mittels Handy-Signatur kann eine Strafregisterbescheinigung direkt beantragt werden.

Informationen zur Bürgerkarte erhalten Sie im Internet unter www.buergerkarte.at beziehungsweise direktes Einloggen mittels Handy-Signatur https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo .

Die Aktivierung bei einer Registrierungsstelle dauert wenige Minuten. Die Registrierungsstellen sind z.B. die Österreichische Gesundheitskasse, das Finanzamt ua. Die Aktivierung bedingt meist eine mehrtätige Wartezeit.

Erforderliche Unterlagen für den Parteienverkehr bei der LPD Oberösterreich bzw. PK Steyr und Wels

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis, Nachweis der Staatsangehörigkeit/en) – z.B. Reisepass oder Personalausweis
  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
  • Für eine „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ zusätzlich: vollständig ausgefüllte und vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung.

Falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität der Antragstellerin/des Antragstellers nicht einwandfrei festgestellt werden kann, weil z.B. der im Antrag angeführte aktuelle Familienname im vorgelegten Ausweisdokument noch nicht berichtigt ist, sind entsprechende Unterlagen (Heiratsurkunde, Bescheid über Namensänderung etc.) beizubringen. Zum Nachweis eines allfälligen, im amtlichen Lichtbildausweis nicht eingetragenen akademischen Grades muss der Verleihungsbescheid vorgelegt werden.

Kosten

28,60 Euro Bundesgebühr (14,30 Euro für den Antrag, 14,30 Euro Zeugnisgebühr) plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe bei der Antragstellung.

Wenn die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll, entfällt die Zeugnisgebühr von 14,30 Euro und die Bescheinigung kostet somit 16,40 Euro.

Bei Beantragung einer Strafregisterbescheinigung für „Kinder- und Jugendfürsorge“ ist für die Bestätigung durch den Arbeitgeber eine Beilagengebühr von 3,90 Euro zu entrichten..

Formulare für den Antrag

Für allfällige Rückfragen führen sie bitte ihre Telefonnummer an. Dies kann die Bearbeitungsdauer verkürzen.


Kontakt

Landespolizeidirektion Oberösterreich
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

Nietzschestraße 33
4020 Linz
Telefon: +43 59133 40 6317
E-Mail: lpd-o-sva-sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Oberösterreich
Polizeikommissariat Steyr
Bürgerservicestelle

Berggasse 2
4400 Steyr
Telefon: +43 59133 46 5555
E-Mail: pk-o-steyr-buergerservice@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Oberösterreich
Polizeikommissariat Wels
Bürgerservicestelle

Dragonerstraße 29
4600 Wels
Telefon: +43 59133 47 5555
E-Mail: pk-o-wels-buergerservice@polizei.gv.at



Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .