Damit die Nacht des Grauens spaßig wird…
Mit dem Spruch "Süßes oder Saures" ziehen am 31. Oktober 2022 manche Kinder und Jugendliche in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Der Brauch soll als Unterhaltung für Jung und Alt gesehen werden, aber dennoch wird so manch ein Streich übertrieben und damit zur Straftat.
Damit das Miteinander in der Gesellschaft funktionieren kann, sollte man auch akzeptieren, dass es Menschen gibt, die diesen Brauch ablehnen. Eltern und Erziehungsberechtigten wird aus Sicht der Polizei empfohlen, vorab ein aufklärendes Gespräch mit ihren Kindern zu führen. Aus Sicht der Polizei werden die Tage rund um Halloween erfahrungsgemäß vor allem von älteren Jugendlichen für Straftaten und Sachbeschädigung genutzt. Doch diese Delikte sind auch an Halloween nicht straffrei. Jugendliche unter 14 Jahren können zwar noch nicht strafrechtlich belangt werden, aber Geschädigte können zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.
Die Polizei richtet die Bitte daher an alle Erziehungsberechtigten, noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen. Erklären Sie den Kindern, dass manche "Streiche" gerichtlich oder zivilrechtlich strafbare Handlungen darstellen. Machen Sie sie fit für eine lustige und nicht strafbare "Halloween-Tour", damit danach nicht das grausame Erwachen auf Sie zukommt.
Verboten sind Sachbeschädigungen wie das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern oder das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen. Drohungen gegen Anwohner an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben, sind ebenfalls verboten. Ebenso das Bestehlen anderer Menschen wird in der Halloweennacht nicht geduldet, sondern von der Polizei strafrechtlich verfolgt.
Die Polizei in Oberösterreich wird daher – wie an jedem Tag – rund um die Uhr für die Bevölkerung zur Verfügung stehen und bestmöglich für Sicherheit sorgen.