Mit 1.1.2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch
Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).
Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten
Parteienverkehrszeiten nach vorgeriger telefonischer Terminvereinbarung bei
ausgewählten Organisationseinheiten der LPD Wien (
523 kB) möglich.
Örtlich zuständig ist jenes Polizeikommissariat, in dessen Sprengel der Einlader seinen Hauptwohnsitz bzw. sofern es sich beim Einlader um einen Verein oder eine Firma handelt, diese ihren Sitz hat.
Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI
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