Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)

Mit 1. Jänner 2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).

Die Elektronische Verpflichtungserklärung kann in jedem Polizeikommissariat ( 523 kB) nach elektronischer Terminvereinbarung beantragt werden und ist nicht vom Hauptwohnsitz abhängig.

Örtlich zuständig ist jene Landespolizeidirektion in deren Sprengel der Einlader seinen Hauptwohnsitz bzw. sofern es sich beim Einlader um einen Verein oder eine Firma handelt, diese ihren Sitz hat. Die Einlader können innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Landespolizeidirektion Wien frei wählen, bei welchem Polizeikommissariat sie vorstellig werden bzw. sich einen Termin geben lassen.

Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .


Kontakt

Elektronische Terminverwaltung

Parteienverkehr nur nach Terminvereinbarung.

Den Kontakt zu den ausgewhählten Organisationseinheiten der Landespolizeidirektion Wien finden Sie in diesem Dokument ( 523 kB) unter dem Punkt "Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)".




Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .