Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register, das jede rechtskräftige Verurteilung durch österreichische Strafgerichte und bestimmte rechtskräftige Verurteilungen ausländischer Strafgerichte beinhaltet.
Arten der Antragstellung
Online
Aufgrund der nunmehrigen Pauschalgebühr, gibt es nur mehr eine Form der Online-Antragsstellung. Die Strafregisterbescheinigung kann online mittels ID Austria / eID (andere EU Mitgliedstaaten) beantragt werden. Die Strafregisterbescheinigung wird unmittelbar nach erfolgter Bezahlung elektronisch zugestellt.
Kosten:
Ohne Definition einer Vorlage / für sich selbst: € 18
Strafregisterbescheinigung online
Persönlich
Die Antragstellerin/ der Antragsteller muss zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal (entweder bei der Antragsstellung oder bei der Abholung) persönlich bei der Behörde erscheinen. Die persönliche Antragstellung ist in Wien in jedem Polizeikommissariat möglich.
Die Terminvereinbarung erfolgt unter folgenden Link https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsetvweb-p/etv/public/sva/Terminvereinbarung .
Kosten:
- Ohne Definition einer Vorlage / für sich selbst: € 26
- Mit einer Definition einer Vorlage: € 29
Als Sonderform für:
- Kinder- und Jugendfürsorge
- Pflege und Betreuung
- Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
- Mit einer Definition einer Vorlage bei Gebührenbefreiung zum Beispiel für ehrenamtliche Engagement sind keine Änderungen eingetreten.
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:
- Antragsformular
- Bestätigung des Dienstgebers für die Strafregisterbescheinigung:
- Kinder- und Jugendfürsorge
- Pflege und Betreuung
- Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
Diese Unterlagen finden Sie hier: Strafregisterbescheinigung
Links:
weitere allgemeine Informationen zur Strafregisterbescheinigung
Elektronische Terminverwaltung