Organigramm

  • LANDESPOLIZEIPRÄSIDENT
    • Das Büro für Öffentlichkeitsarbeit erledigt die Presse- und Medienarbeit, das interne und externe Marketing und ist für das Kommunikations- Informmations- und Veranstaltungsmanagement zuständig sowie für Minderheitenkontakte.

      • Die Pressestelle erledigt die Medienarbeit für die Landespolizeidirektion und das Kommunikations- und Informationsmanagement, z. B. Interviews und Pressekonferenzen, Medienbetreuung vor Ort, Medienbeobachtung und Erstellung eines Medienspiegels, Koordination der täglichen Presseaussendungen sowie weitere Tätigkeiten, die die interne und externe Medienarbeit betreffen.

      • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Bürgerinformation bearbeiten telefonische und schriftliche Bürgerauskünfte, einschließlich Rechtsauskünfte, sowie allgemeine Beschwerden.

      • Das Referat Veranstaltungsmanagement und Neue Medien besteht aus vier Fachbereichen. Fachbereich (L 1.3.1) Interne Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement ist für die Organisation von Veranstaltungen, Betreuung von Projekten und inhaltliche Gestaltung der Website der LPD Wien zuständig. Fachbereich (L 1.3.2) Polizeimusik ist für die musikalische Umrahmung von ausgewählten Veranstaltungen zuständig. Fachbereich (L 1.3.3) Soziale Medien ist für die Betreuung der Facebook und Twitter-Accounts der LPD Wien, Medienbeobachtung und Medienanalyse der Sozialen Medien sowie für die Ent- und Abwicklung von Social-Media-Kampagnen zuständig. Fachbereich (L 1.3.4) Polizei-TV ist für Konzeption, Vorbereitung und Produktion von Beiträgen, Imagefilmen, Viral-Spots sowie für die Bereitstellung von film- und fototechnischen Mittel für die interne und externe Öffentlichkeit zuständig.

      • Das Referat für Diversität bearbeitet und fördert alle Angelegenheiten, die für ein konfliktfreies Zusammenleben von Polizei und Minderheiten sorgen. Ferner hält das Referat Kontakt zu allen Einrichtungen, Organisationen und Gruppen, die im Bereich des interkulturellen Dialogs tätig sind.

        Erreichbar von 7:30 bis 15:30 Uhr unter der Telefonnummer +43 1 31310 45903

    • Das Büro für Controlling analysiert Daten und bereitet für die Bereiche Budget, Leistung, Wirkung und Kosten Entscheidungsgrundlagen vor. Es wirkt an der Umsetzung der „Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne" mit.

  • Landespolizeivizepräsident
    • Das Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug hat grundsätzliche Angelegenheiten der Organisations- und Personalentwicklung, der Ressourcensteuerung, der Investitionsplanung sowie der Strategieentwicklung und deren Umsetzung zu besorgen.

      • Das Referat ist zuständig für Personalentwicklung, Planstellensystemisierung und Dienststellenstruktur sowie Ressourcensteuerung, Investitionsplanung und Strategieentwicklung.

      • Das Referat ist zuständig für Grundsatzangelegenheiten des Regeldienstes sowie Angelegenheiten des Dienstvollzuges und des Dienstbetriebes, insbesondere der Gestaltung und Verrichtung des Exekutivdienstes und werden auch die sicherheitspolizeilichen, kriminalpolizeilichen, fremdenpolizeilichen und verkehrspolizeilichen Maßnahmen koordiniert. Ferner werden personelle Angelegenheiten wie Auswahlverfahren, Zuteilungen, Versetzungen, Ernennungen bearbeitet.

      • Dem Referat obliegt die strategische Entwicklung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von sämtlichen Bediensteten der LPD Wien sowohl in inhaltlicher als auch in organisatorischer Hinsicht. Des Weiteren ist das Referat für Grundsatzangelegenheiten der Personalentwicklung verantwortlich.

        Zudem ist das Referat für die Entwicklung, Steuerung und Umsetzung von Personalgewinnungsmaßnamen inklusive Personalgewinnungsveranstaltungen (Recruiting) zuständig.

        Darüber hinaus obliegt ihm die Vernetzung der Polizei mit Menschenrechtsorganisationen, die Professionalisierung menschenrechtskonformen Handelns und die Betreuung der Kommissionen der Volksanwaltschaft bei polizeilichen Großaktionen.

      • Das Referat Mitarbeiterbetreuung unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Exekutiv- und des Verwaltungsdienstes mit Hilfe von Beratungsgesprächen bei Schwierigkeiten beruflicher und/oder privater Ursachen. Beratungen können einzeln oder im Team/in der Gruppe erfolgen. Es steht ein interdisziplinäres Betreuungsteam zur Verfügung, das über Kenntnisse des Polizeialltags und fundierte externe Ausbildungen im psychosozialen Bereich verfügt.

    • In diesem Büro erfolgt die zentrale Koordination, Entwicklung von Strategien und einer operativen Gesamtstrategie des Landeskriminalamtes und der Polizeikommissariate in kriminal- und sicherheitspolizeilicher Hinsicht. Es ist weiters zuständig für Sicherheitsmaßnahmen bei Sportgroßveranstaltungen.

  • Landespolizeivizepräsident
    • Das Büro Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten ist zur Sicherstellung, Koordinierung und ordnungsgemäßen Wahrnehmung aller grundsätzlichen und organisationsübergreifenden rechtlichen Angelegenheiten der LPD eingerichtet.

      • Dem Referat Grundsatzangelegenheiten obliegen die Behandlung der grundsätzlichen Angelegenheiten der Organisation und der Vollziehung aller organisatorischen Untergliederungen der LPD wie beispielsweise die Erstellung der Dienstanweisungen für den gesamten Bereich der LPD. Es besteht aus vier Referaten und der Zentralkanzlei.

      • Dem Referat für Rechtsangelegenheiten obliegt die Behandlung grundsätzlicher rechtlicher Angelegenheiten der LPD wie beispielsweise die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Waffengebrauchsfällen.

      • Dem Referat für Datenschutz obliegt die Betreuung aller datenschutzrechtlichen Angelegenheiten der LPD wie beispielsweise die Vergabe von Zugriffsberechtigungen und die datenschutzrechtliche Prüfung von EDV-Projekten.

      • Dem Referat obliegen Beschwerdevorentscheidungen und die Vertretung der Behörde vor den Verwaltungsgerichten. Fallweise werden Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof verfasst.

        Breiten Raum nehmen auch Verlässlichkeitsüberprüfungen gemäß der Gewerbeordnung ein (z. B. bei Angestellten von Sicherheitsunternehmen).

      • Der Zentralkanzlei obliegen die Aufgaben der Kanzleiführung für den Landespolizeipräsidenten, die beiden Landespolizeivizepräsidenten sowie für jene Untergliederungen, die im Amtsgebäude Schottenring untergebracht sind und nicht über eine eigene Kanzlei verfügen.

    • Dem Büro Qualitätssicherung obliegen das Qualitäts- und Wissensmanagement für die gesamte LPD, Angelegenheiten der Internen Revision sowie Vorerhebungen bzw. Ermittlungen gegen Bedienstete der LPD.

      • Dem Referat Qualitäts- und Wissensmanagement obliegen das Qualitätsmanagement und das Wissensmanagement für alle organisatorischen Untergliederungen der Landespolizeidirektion Wien.

        Im Bereich des Qualitätsmanagements obliegen dem Referat insbesondere:

        1. die Etablierung des Regelkreises des Qualitätsmanagements;
        2. die Analyse und Beschreibung der relevanten Prozesse in den Bereichen des Exekutivdienstes und der Verwaltungsverfahren;
        3. die Definition von Sollprozessen soweit möglich inkl. zeitlicher Vorgaben;
        4. die Festlegung von Dokumentationsrichtlinien;
        5. die Begleitung aller wesentlichen betrieblichen Prozesse;
        6. die qualitative und quantitative Auswertung bzw. Interpretation von Informationen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Organisationsteilen;
        7. der Vergleich von Soll- mit Ist-Prozessen;
        8. die Auswertung von Beschwerden;
        9. die Auswertung von Zwangsmittelanwendungen;
        10. die Evaluierung der Anwendbarkeit und Anwendung von getroffenen Regelungen;
        11. Vorschläge zur Strukturverbesserung;
        12. Vorschläge zur Prozessablaufverbesserung.

        Im Bereich Wissensmanagement obliegen dem Referat insbesondere:

        1. die Entwicklung von strategischen Vorgaben zum Wissensmanagement und die Festlegung von Wissenszielen;
        2. das Informationsmanagement — wie bspw. Systementwicklung im Bereich Pull–Information (Abruf an zentraler Stelle) und der Push–Information (Verteilung an Empfänger);
        3. die Wissensweitergabe in Standardfällen durch standardisierte Mittel (Vortragsunterlagen, Arbeitsbehelfe);
        4. die Nutzung des Wissens aus/nach (externen) Seminaren (Seminarberichte von Teilnehmern);
        5. das Lernen aus erfolgten Einsätzen;
        6. das Ideenmanagement: Einbringung von Innovationen.
      • Der Internen Revision obliegt im Rahmen der Revisionsordnung der Landespolizeidirektion Wien die nachprüfende Kontrolle aller Tätigkeiten und Zuständigkeitsbereiche der Landespolizeidirektion Wien im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Zielerreichung und die Verfassung von Revisionsberichten, die das Revisionsergebnis detailliert beschreiben und Empfehlungen zur Verbesserung enthalten können.

        Die Interne Revision ist über dienstliche Tatsachen, die ihr im Zuge einer Revision zur Kenntnis gelangen, gegenüber Dritten im selben Grade zur Verschwiegenheit verpflichtet, wie die geprüfte Dienststelle selbst.

      • Dem Referat Besondere Ermittlungen obliegen:

        1. Ermittlungen gegen Bedienstete der Landespolizeidirektion Wien, die im Verdacht stehen, vorsätzlich gerichtlich strafbare Handlungen begangen zu haben;
        2. Durchführung der operativen Ermittlungen wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach dem 22. Abschnitt des StGB durch Bedienstete der Landespolizeidirektion Wien;
        3. Erstattung der Anzeigen an die Strafverfolgungsbehörden in allen vom Behördenleiter besonders zugewiesenen Fällen;
        4. Durchführung von Ermittlungen im Zusammenhang mit Dienstpflichtverletzungen über Ersuchen der Personalführenden Stelle.

        Dem Referat Besondere Ermittlungen obliegen Prüfung und Sachverhaltsermittlung in Beschwerdeangelegenheiten mit strafrechtlichen oder schweren verwaltungsstrafrechtlichen Komponenten.

    • Das Büro Budget hat im Sinne der definierten Strategie und Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne für einen bestmöglichen Budgetvollzug Sorge zu tragen. Dem Büro obliegt daher unter anderem die Erstellung der Jahres-/Monatsvoranschläge sowie die Ausgaben-, Einnahmen- und Durchlaufgebarung.

    • Der Polizeiärztliche Dienst ist unter anderem zuständig für Untersuchungen von Polizeiarrestanten auf Haftfähigkeit, Untersuchungen nach dem Waffengesetz, Untersuchung der Atemluft bzw. Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung bzw. Suchtgiftbeeinträchtigung von Verkehrsteilnehmern, Besichtigung von Leichen, Mitwirkung bei der erkennungsdienstlichen Behandlung und kriminaltechnischen Untersuchung und anderes mehr.


  • Situationen mit besonderem Gefahrenpotenzial erfordern besondere Einsatzkräfte. Die Einsatzabteilung ist zuständig für deren Verfügbarkeit, Ausbildung, Einsatz – soweit dies nicht anderen Stellen übertragen ist – und für die erforderliche Koordinierung mit anderen Organisationen.

  • Die Landesverkehrsabteilung (LVA) ist unter anderem für die Handhabung der Verkehrspolizei sowie die Vollziehung der StVO und kraftfahrrechtlicher Bestimmungen zuständig. Dazu kommt die Vollziehung des Sicherheits- und Kriminaldienstes insbesondere in den Überwachungsbereichen der Autobahninspektionen sowie die Koordinierung und Steuerung der überregionalen, landesweiten Verkehrsdienste.

  • Die Abteilung für Sondereinheiten (ASE) besteht aus der ASE 1, der Wiener Einsatzgruppen Alarmabteilung – WEGA, wo bei Amtshandlungen das Einschreiten besonders ausgebildeter und ausgerüsteter Polizeibediensteter erforderlich ist sowie dem Einsatz von Spezialeinheiten im Rahmen des Großen Sicherheits- und Ordnungsdienstes (GSOD).

    Die ASE 2, die Polizeidiensthundeeinheit (PDHE) wird bei der präventiven und repressiven Bekämpfung von gerichtlich strafbaren Handlungen mit dem Einsatzmittel Diensthund, zur Unterstützung im Rahmen des GSOD und bei der Durchführung von Such-, Hilfs- und Rettungsaktionen eingesetzt.

    Der ASE 3 -der Objektschutzeinheit- obliegt die Aufrechterhaltung der Sicherheit bei den Amtssitzen der obersten Organe des Bundes sowie bei Regierungsmitgliedern durch uniformierte und zivile Überwachung.

  • Das LKA ist zuständig für kriminalpolizeiliche Tätigkeiten und Analysen, Koordinations- und Informationsaufgaben sowie Spezialaufgaben. Jedes LKA besteht aus Ermittlungs- und Assistenzbereichen. Es bestehen auch Außenstellen (LKAASt).

  • Zum Aufgabenbereich der Abteilung Fremdenpolizei und Anhaltevollzug (AFA) gehören unter anderem die Verwahrung und Versorgung von Angehaltenen nach Maßgabe der Anhalteordnung. Die AFA ist auch Koordinierungsstelle für Luft- und Landabschiebungen, insbesondere Charterabschiebungen.

  • Dem Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung obliegen hauptsächlich die Gefahrenabwehr und die erweiterte Gefahrenerforschung bei staatsfeindlichen Vorgängen im Bereich des Extremismus, die Erteilung von Aufträgen zur Überwachung von Versammlungen an die Polizeikommissariate. Dazu kommen Personen- und Objektschutzmaßnahmen.

  • Der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung (SVA) obliegt beispielsweise die Gefährdungseinschätzung bei zielgerichteter Gewalt, Gewalt in der Familie und ähnlichen Gefährdungslagen. Hinzu kommen Vollzugsmaßnahmen im Bereich Prostitutionswesen, Verwaltungsvollstreckmaßnahmen nach internationalen Abkommen und die Führung des Strafregisters. Auch das Vereins-, Versammlungs-, Medienrechts- und Veranstaltungswesens gehört zum Aufgabenspektrum der SVA.

  • Von der Auswahl und Aufnahme des benötigten Personals, über die laufbahnmäßige Betreuung bis hin zur Beendigung der Dienststellenverhältnisse – das Aufgabengebiet der Personalabteilung (PA) ist sehr vielfältig. Zu den Aufgaben gehört darüber hinaus die Bearbeitung allgemeiner Disziplinar-, Haftungs-, Beschwerde-, Belobungs- und Auszeichnungsangelegenheiten sowie Leistungsfeststellungen.

  • Die Logistikabteilung (LA) ist zuständig für die Sicherstellung der technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für den gesamten LPD-Bereich. Dazu gehören unter anderem Fahrzeuge und Transportmittel, Dienstwaffen, das EDV-Wesen, Räumlichkeiten und Betriebsflächen.

  • Den Polizeikommissariaten obliegen in bestimmten Fällen Aufgaben der Sicherheitspolizei, Ortspolizei und Verkehrspolizei. Unter anderem gehören die Ausfolgung von Identitätsausweisen, die Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung von Waffenpässen sowie die Erteilung der Bewilligung einer späteren Sperrstunde zu ihren Aufgaben.

  • Die Stadtpolizeikommanden sind den Polizeiinspektionen übergeordnet. Sie sind in jenen Städten angesiedelt, in denen die Landespolizeidirektion (LPD) als Sicherheitsbehörde erster Instanz fungiert, die über sie auch die Dienst- und Fachaufsicht führt. In Wien bestehen mehrere Stadtpolizeikommanden, da jedem der 14 Polizeikommissariate (PK) ein Stadtpolizeikommando beigefügt ist. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören polizeiinspektionsübergreifende Aktionen wie beispielsweise die Durchführung von Planquadraten.

  • Die PI sind dem Stadt- bzw. dem Bezirkspolizeikommando direkt unterstellt und entsprechen mit den Bereichen Sicherheitspolizeilicher Exekutivdienst, Verkehrsdienst und Kriminaldienst der Struktur des Kommandos. Bei Bedarf können in den Polizeiinspektionen Kriminaldienstgruppen eingerichtet werden. In diesen Fällen sind sie dem Sachbereichsleiter Kriminaldienst im SPK, BPK oder LKA unterstellt. Die Polizisten in den Inspektionen sind grundsätzlich als Generalisten tätig. Neben den Polizeiinspektionen gibt es in Österreich Fachinspektionen wie Verkehrs-, Grenzpolizei- oder Diensthundeinspektionen.


Abteilung für Sondereinheiten (ASE)

Die Abteilung für Sondereinheiten (ASE) besteht aus der ASE 1, der Wiener Einsatzgruppen Alarmabteilung – WEGA, wo bei Amtshandlungen das Einschreiten besonders ausgebildeter und ausgerüsteter Polizeibediensteter erforderlich ist sowie dem Einsatz von Spezialeinheiten im Rahmen des Großen Sicherheits- und Ordnungsdienstes (GSOD).

Die ASE 2, die Polizeidiensthundeeinheit (PDHE) wird bei der präventiven und repressiven Bekämpfung von gerichtlich strafbaren Handlungen mit dem Einsatzmittel Diensthund, zur Unterstützung im Rahmen des GSOD und bei der Durchführung von Such-, Hilfs- und Rettungsaktionen eingesetzt.

Der ASE 3 -der Objektschutzeinheit- obliegt die Aufrechterhaltung der Sicherheit bei den Amtssitzen der obersten Organe des Bundes sowie bei Regierungsmitgliedern durch uniformierte und zivile Überwachung.