Das Wiener Jugendgesetz regelt die Rahmen für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Geburtstag. Der gesetzliche Rahmen ist eine Richtlinie für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Schutz ihrer Kinder. Diesen Rahmen können sie jedoch enger setzen, wenn es z.B. um die Ausgehzeiten geht.
Kontrolle des Alters und Ausweises
Für österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger herrscht keine Ausweispflicht. Dennoch ist es vom Vorteil einen Lichtbildausweis mitzuführen, wenn nach dem Alter gefragt wird. Das betrifft etwa im Kino bei Filmen mit Altersbeschränkung, bei Lokalen oder in den Abendstunden bei polizeilichen Kontrollen. Als Lichtbildausweis zählt der Schülerausweis, Personalausweis oder Reisepass.
Allein unterwegs
Manche Schulkinder müssen bereits früh aus dem Haus, um den Schulbus zu erwischen oder auch berufstätige Jugendliche, die bereits nach 5 Uhr zur Arbeit fahren. Auch wenn das Wiener Jugendgesetz gewisse Uhrzeiten vorschreibt, können Eltern oder Erziehungsberechtigte eine frühere Zeit aussprechen, wann ihre Kinder nach einem Treffen mit Freunden zu Hause sein sollen.
• Bis zum 14. Geburtstag: 5.00 bis 23.00 Uhr
• Zwischen dem 14. und 16. Geburtstag: 5.00 bis 1.00 Uhr früh
• Ab dem 16. Geburtstag: Keine gesetzlichen Beschränkungen, jedoch können Erziehungsberechtigte strengere Regeln festlegen.
Verbotene Orte und Gegenstände
Personen unter 18 Jahren dürfen sich nicht in bestimmten Einrichtungen wie Wettbüros, Bordellen und Nachtlokalen aufhalten. Zudem sind der Erwerb und Besitz von bestimmten Gegenständen, Medien und Datenträgern, die brutal, diskriminierend oder pornografisch sind, untersagt.
Tabak und Alkohol
• Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist das Rauchen, der Besitz und Erwerb von Tabakprodukten und E-Zigaretten verboten.
• Alkohol ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind alkoholische Getränke, die gebrannten Alkohol enthalten, verboten.
Überprüfung und Strafen
Wann können junge Menschen überprüft werden:
• Wenn sie länger als erlaubt ausbleiben.
• Wenn sie Lokale oder öffentliche Veranstaltungen besuchen, obwohl sie das vorgeschriebene Alter nicht haben.
• Wenn sie Alkohol oder Tabak erwerben, konsumieren oder besitzen, obwohl es in ihrem Alter verboten ist.
• Wenn sie brutale, diskriminierende oder pornografische Filme, Magazine oder Datenträger verwenden, besitzen, erwerben oder an andere Kinder oder Jugendliche weitergeben.
Die Polizei ist berechtigt, Jugendliche zu überprüfen und können alkoholische Getränke, Zigaretten oder jugendgefährliche Gegenstände sofort abnehmen. Junge Menschen, die gegen das Wiener Jugendgesetz verstoßen, können von der Behörde zu einem Informations- und Beratungsgespräch geschickt werden oder können Geldstrafen von mehr als Euro 200,- erhalten.
Aber nicht nur die jungen Menschen können strafrechtlich belangt werden, sondern auch Eltern, Aufsichtspersonen oder Gewerbebetreibende, da diese verantwortlich sind, Kinder und Jugendliche zu schützen.
Artikel Nr: 427439
vom Freitag,
17.Mai 2024,
15:25 Uhr.
Reaktionen bitte an die LPD Wien