Wildwechsel im Herbst

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© LPD Wien

Sie wollen im herbstlichen Wetter einen Ausflug mit dem Auto in die Wiener Randbezirke oder ins Umland machen? Dann sollten Sie die Paarungszeit vieler Wildtiere bedenken und besonders in Waldgebieten auf den Straßenrand achten.

Österreichweit passierten im letzten Jahr insgesamt 301 Wildunfälle mit Personenschaden, allein 80 davon in Wien und Niederösterreich. Deshalb sollten Sie an Stellen, an welchen es häufig zu Wildwechsel kommt, wie beispielsweise im Wienerwald oder den Donauauen oder auch im Gebiet rund um den Zentralfriedhof, unbedingt auf Wildwechsel-Schilder achten und Ihren Fahrstil entsprechend anpassen.

• Einem Tier auf der Straße ausweichen zu wollen, um es nicht zu verletzen oder zu töten kann andere Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen in Gefahr bringen, besonders, wenn im Herbst die Straßenverhältnisse häufig unübersichtlich, nass und rutschig sind.

• Hier lautet die Empfehlung: Abblenden - Bremsen – Hupen. Gerade das Abblenden gibt dem Tier noch eine Gelegenheit zur Flucht.

• Bedenken Sie bitte, dass viele Wildtiere Herdentiere sind. Ein mit dem Schrecken davongekommenes Reh bedeutet also noch nicht, dass keines nachkommen kann und die Gefahr gebannt ist!

Wenn es trotz aller Vorsicht passiert ist:

• Bewahren Sie bitte Ruhe.
• Sollten Sie mit einem größeren Tier kollidiert sein, steigen Sie aus, ziehen Sie die Warnweste an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und markieren Sie die Unfallstelle mit einem Pannendreieck.

• Sollten Personen oder auch Sie selbst verletzt worden sein, stellen Sie die Erste-Hilfe-Leistung sicher und alarmieren Sie umgehend die Rettungsdienste!

• Ein verletztes oder getötetes Tier sollte auf keinen Fall berührt oder gar mitgenommen werden. Denken Sie daran: Man kann nie wissen, wie sich ein verletztes Tier verhält oder ob es ansteckende Krankheiten in sich trägt.

• Da bei einem Wildunfall die Stadt Wien als Geschädigte gilt, sollten Sie umgehend die Polizei rufen. Diese entscheidet dann in Zusammenarbeit mit dem Magistrat, wie mit einem verletzten oder getöteten Tier weiter zu verfahren ist. Dies gilt auch dann, wenn das verletzte Tier davongelaufen ist. Den Nachweis einer Meldung bei der örtlichen Polizei werden Sie im Übrigen auch für die Versicherung benötigen.


Artikel Nr: 434339
vom Mittwoch,  25.September 2024,  08:00 Uhr.

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