Der 16-jährige David verbringt mit seinen Freunden einen netten Abend in einem Restaurant, plötzlich kommt eine laute Gruppe in das Lokal. Sie rufen hasserfüllte Parolen und tätigen rechtsradikale Aussagen. Glücklicherweise verschwinden sie nach einer Aufforderung schnell wieder. David ist schockiert. Bisher war er noch nie mit einer derartigen Situation konfrontiert und er fragt sich wie es zu solchen Sichtweisen kommen kann und wo er das melden kann.
Die Bezeichnung Nationalsozialismus steht für eine rassistische, antisemitische und antidemokratische Weltanschauung. Ihren Ursprung hat sie in der Zeit nach dem ersten Weltkrieg. Im Rahmen des zweiten Weltkriegs und der Verbrechen des Nationalsozialismus kamen circa 50 Millionen Menschen ums Leben. Im 3.Reich wurden Personen aufgrund einer anderen Hautfarbe, politischen Einstellung oder Religionszugehörigkeit getötet. Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus wurde das Verbotsgesetz erlassen, um dieser Ideologie ein Ende zu bereiten.
Das Verbotsgesetz besagt, dass alle Versuche einer Wiederbetätigung des Nationalsozialismus unter einer Strafe stehen. Zudem ist es nicht erlaubt, den Nationalsozialismus zu verherrlichen oder die Verbrechen unter der damaligen Herrschaft zu leugnen. Sobald jemand gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt, muss die Person sich vor einem Geschworenengericht verantworten. Im schlimmsten Fall kann es die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Folge haben.
Parolen, Grußformeln, rechtsradikale Aussagen- all das ist in der Öffentlichkeit untersagt und kann unter den Tatbestand der Verhetzung gemäß Strafgesetzbuch fallen. Bei Verbreitung von nationalsozialistischen Gedankengut, das nicht im Verbotsgesetz einbegriffen ist, zählt es als Verwaltungsübertretung und es kann zu einer Strafe bis zu 2.180 € kommen.
Bis heute gibt es rechtsextreme Gruppierungen, die diese Weltanschauung nach wie vor teilen. Wie etwa Neonazis, Rechtsradikale oder Skinheads. Alle teilen die Gemeinsamkeit unsere Demokratie abzulehnen und auch für die Vertretung ihrer Meinung bereit sind gewalttätig zu werden. Ihre Standpunkte sind ausländerfeindlich und sie richten sich auch gegen soziale Minderheiten und bestimmte Religionen.
Personen, die Abzeichen tragen oder gewisse Symbole benutzen, etwa der Hitlergruß oder das Hakenkreuz, machen sich laut den zuvor genannten Gesetzen strafbar. Doch auch in den sozialen Medien ist Acht geboten. Die Verbreitung von nationalsozialistischen Zeichen auf den sozialen Netzwerken fällt unter dem Tatbestand der Verhetzung. Ebenso verboten sind Äußerungen mit fremden-, islam- oder asylfeindlichen Inhalt.
Achtung! Besonders jungen Menschen probieren Rechtsextreme ihre politische Sichtweise näherzubringen. Sie wenden sich meist an Jugendliche, bei denen sie das Gefühl haben, dass sie leicht beeinflussbar sind.
Wie reagiere ich auf Rechtsextremismus?
Sollten auf einer Website oder in einer News- Group Beiträge mit neonazistischen, rassistischen oder antisemitischen Inhalten wahrgenommen werden oder es zu einer Konfrontation mit Rechtsradikalismus kommen, kann dies bei der Meldestelle NS-Wiederbetätigung unter ns-meldestelle@dsn.gv.at auch vertraulich gemeldet werden.
Artikel Nr: 428947
vom Freitag,
21.Juni 2024,
08:00 Uhr.
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