Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

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Thema "Alkohol und Drogen im Straßenverkehr" aus der Serie Jugend und Recht.

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr stellen eine erhebliche Gefahr dar. Auch schon geringe Mengen davon beeinträchtigen die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu lenken. Reaktionsvermögen und die Wahrnehmung im Straßenverkehr werden durch Alkohol- und Drogenkonsum beeinflusst, sodass Straßenteilnehmerinnen und –teilnehmer gefährdet sind.

Alkohol am Steuer

In Österreich gilt eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für bestimmte Fahrergruppen gelten besonders strenge Regelungen. In folgenden Fällen wird die Promillegrenze auf weniger als 0,1 gesenkt:

• Klasse AM (Mopedausweis): Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
• Probeführerschein: Während der Probezeit.
• Übungsfahrten: Während der Fahrten für den Fahrer und die Begleitperson
• Führerschein mit 17: Während der Ausbildungsfahrten für Fahrer und die Begleitperson
• Klassen C und D: Immer.
• Klasse F: Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.

Wer bei einer Verkehrskontrolle mit Alkohol im Blut erwischt wird, muss je nach Promillewert mit unterschiedlichen Konsequenzen rechnen. Liegt der Alkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,79 Promille, droht eine hohe Geldstrafe sowie eine Vormerkung. Ab 0,8 Promille wird die Lenkberechtigung entzogen und die betroffene Person muss zusätzlich an einem Verkehrscoaching teilnehmen.

Vorsicht vor beeinträchtigten Fahrern: Mitfahrangebote ablehnen!

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass viele Menschen die eigene Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen unterschätzen. Dadurch sind sie oft nicht in der Lage, die Gefahren von Mitfahrangeboten durch beeinträchtigte Fahrerinnen und Fahrer richtig einzuschätzen.

Polizeiliche Kontrolle: Jederzeit und überall

Die Polizei hat das Recht, jede Person, die ein Fahrzeug lenkt, in Betrieb nimmt oder versucht, auf Alkohol zu testen. Es muss dafür kein konkreter Verdacht, wie beispielsweise Alkoholgeruch oder unsicheres Fahren, vorliegen. Wer zu einer Untersuchung der Atemluft aufgefordert wird, hat mitzuwirken. Die Überprüfung auf Alkohol erfolgt mittels Vortestgerät bzw. Alkomaten.

Der sicherste Weg, um Unfälle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist, auf Alkohol am Steuer komplett zu verzichten.


Artikel Nr: 434203
vom Freitag,  13.September 2024,  08:00 Uhr.

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