Fit im Dienst

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Symbolbild Polizei Sport

Die sportliche Hürde beim Auswahlverfahren zur Aufnahme in den Polizeidienst ist vielen ein Begriff. Drei Kilometer Laufen, Liegestütz und der sogenannte medizinische Bewegungskoordinationstest mit Rettungssimulation, umgangssprachlich auch als „Parcours“ bezeichnet. Sportliche Leistungsfähigkeit endet im Polizeiberuf aber nicht nach der erfolgreichen Aufnahme, darum begleitet die Bediensteten der Sport als wichtiger Faktor fast über die gesamte Karriere hindurch.

Jährliche Überprüfung

Gesunde und motivierte Bedienstete sind eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg eines jeden Dienstleistungsunternehmens. Körperliche, psychische und soziale Fitness sind insbesondere im Polizeibereich ein Garant für einen leistungsstarken Dienstbetrieb. Auch das Wohlbefinden des einzelnen ist ein essenzieller Erfolgsfaktor.

Alle Bediensteten, die nach dem 01. Jänner 2013 ihren Dienst bei der Polizei angetreten haben, sind verpflichtet, einmal jährlich ihre körperliche Fitness im Rahmen einer Überprüfung unter Beweis zu stellen.


Laufen, Schwimmen, Radfahren

Diese jährliche Überprüfung kann in einer von drei Disziplinen absolviert werden. Die Bediensteten haben die Wahl zwischen 300m Schwimmen, 3.000m Laufen oder 10 bzw. 20km Radfahren. Die Zeiten, die dabei erreicht werden müssen, variieren je nach Alter der Beamten. Zusätzlich haben sie zu jeder der Disziplinen eine gewisse Anzahl an Liegestütz vorzuweisen.

Nicht der Prüfungscharakter steht hierbei im Vordergrund. Jedem Bediensteten stehen pro Kalenderjahr 20 Stunden zur Ausübung von Sport im Dienst (Dienstsport) zur Verfügung. Durch die positive Absolvierung der wiederkehrenden Sportüberprüfung in einer bestimmten Zeit, der sogenannten "Leistungsstufe", stehen weitere 20 Stunden zur Verfügung.


Artikel Nr: 400141
vom Donnerstag,  09.März 2023,  09:53 Uhr.

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