An der Spitze der Landespolizeidirektion Wien steht der Landespolizeipräsident, unterstützt von zwei Landespolizeivizepräsidenten. Die Ernennung des Landespolizeipräsidenten erfolgt durch den Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann. Voraussetzung für diese Position ist eine abgeschlossene juristische akademische Ausbildung.
Aufgaben des Landespolizeipräsidenten
Der Landespolizeipräsident trägt die Verantwortung für die Genehmigung von Verordnungen sowie von Bescheiden in Personalangelegenheiten. Zudem ist er für grundsätzliche Angelegenheiten zuständig, die von übergeordneten oder gleichgestellten Behörden zur Stellungnahme oder Entscheidung vorgelegt werden. Er fungiert außerdem als Ansprechpartner für persönliche Anfragen von Leitern ausländischer Vertretungsbehörden.
Aufgaben der Landespolizeivizepräsidenten
Die beiden Landespolizeivizepräsidenten übernehmen die Leitung der Geschäftsbereiche: Geschäftsbereich A -Strategie und Einsatz und Geschäftsbereich B - Verfahren und Support. Sie koordinieren und steuern die jeweiligen Aufgabenbereiche effizient und unterstützen den Landespolizeipräsidenten in seiner Arbeit. Zudem vertreten sie ihn bei seiner Abwesenheit.
Büros, Abteilungen, Referate und Fachbereiche
Büros der Geschäftsführung werden von einem Vorstand geleitet, der direkt dem Landespolizeipräsidenten oder einem Landespolizeivizepräsidenten unterstellt ist.
Abteilungen werden von einem Abteilungsleiter geführt. Diese sind an die Weisungen der Landespolizeivizepräsidenten gebunden.
Referate und Fachbereiche bilden weitere spezialisierte Einheiten innerhalb der Büros und Abteilungen. Ihre Leitung obliegt Referats- bzw. Fachbereichsleitern, die direkt den jeweiligen Vorständen oder Abteilungsleitern unterstellt sind.
Artikel Nr: 440189
vom Freitag,
14.Februar 2025,
08:00 Uhr.
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