Letzte Woche ging es an dieser Stelle um die Frage, welche Gegenstände bei einem Flug in Ihrem Koffer oder Handgepäck verboten sind. Dieses Mal erklären wir, welche Dinge zwar teilweise erlaubt sind, aber unter Umständen speziell gesichert und kontrolliert werden müssen.
Fallweise erlaubt sind:
Im aufgegebenen Gepäck:
• Schusswaffen und Munition. Voraussetzung ist, dass der Besitzer oder die Besitzerin der Waffe sowohl diese als auch die Munition legal erworben hat, volljährig ist sowie über den Europäischen Feuerwaffenpass und eine zusätzliche Bewilligung zur Mitnahme der Waffe verfügen. Letztere Bestimmung entfällt bei Jägern und Sportschützen sofern sie nachweisen können, dass sie die Waffe zu einem Jagd- oder Sportzweck mitnehmen. Die Munition muss zur mitgeführten Waffe passen und darf ein Gewicht von 5 kg nicht überschreiten. Die Einfuhr von Waffen, deren Erwerb im Einreiseland illegal ist, ist generell verboten.
• Surfboards sofern die Airline diese erlaubt.
Im Handgepäck:
• Sollten Sie einen Herzschrittmacher, Prothesen oder einen Gipsverband haben, sollten Sie dies unbedingt rechtzeitig den Sicherheitsbeamten vor der Personenkontrolle bekanntgeben.
• Bei Flüssigkeiten gibt es einige Feinheiten zu beachten: Im Duty Free-Bereich des Flughafens gekaufte Getränke, flüssige Nahrungsmittel, Cremes, Parfums, Zahnpastas und Gele dürfen mitgenommen werden solange sie in dem im Shop ausgegebenen Sicherheitsbeutel bleiben und auch die Rechnung sicher im Beutel bleibt. Der Beutel darf nur von Sicherheitspersonal zu Kontrollzwecken geöffnet werden! Flüssige Medikamente und Babynahrung sind erlaubt, allerdings dürfen sie nur in Behältnissen mit maximal 100 ml Volumen und zusätzlich wiederverschließbaren Plastikbeuteln transportiert werden.
• Stöcke und Krücken, sofern diese nachweislich permanente Gehhilfen sind.
• Spielzeugwaffen solange diese eindeutig als Spielzeugwaffen erkennbar sind.
• Pflanzen, Wurzeln, Früchte, Gemüse oder Saatgut, sofern sie über ein Pflanzengesundheitszeugnis verfügen, durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst kontrolliert werden können und keinem generellen Einfuhrverbot unterliegen.
Tiere:
• Haustiere unter den folgenden Bedingungen: Es handelt sich um Hund, Katze oder Frettchen, Sie verfügen über einen Heimtierausweis, in dem sämtliche Untersuchungen und Impfungen eingetragen sind und die Tiere reisen in einem speziell dafür vorgesehenen Transportbehälter mit. Eine Ausnahme von letzterer Regelung besteht nur für Assistenzhunde von blinden und sehbehinderten Personen. Für diese muss der Halter oder die Halterin eine entsprechende Bescheinigung vorweisen können.
Bei allen diesen fallweise erlaubten Gegenständen gilt: Das letzte Wort bei der Mitnahme hat die Airline! Erlaubt diese das Mitführen nicht, ist das zu respektieren!
Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben einen guten und sicheren Flug in den Sommerurlaub!
Weitere Informationen unter:
Artikel Nr: 428560
vom Mittwoch,
12.Juni 2024,
08:00 Uhr.
Reaktionen bitte an die LPD Wien