Ausgesetzt: Das Leid der Tiere

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Aussetzen ist keine Lösung und steht unter Strafe.

Es ist Sommer. Der vollgepackte Reisekoffer ist im Kofferraum verstaut, der Reisepass liegt im Handgepäck. Noch ein Kontrollblick zu Hause und los kann es gehen. Schwanzwedelnd blickt der Familienhund aus dem Autofenster, als sein Herrl das Auto anhält. Schnell springt der Hund aus dem Auto und läuft um sein Herrl herum, der ihn liebevoll am Kopf streichelt. Plötzlich steigt der Mann in sein Auto und fährt weg, ohne seinen Hund. Winselnd wird der Hund auf einem Rastplatz gefunden.

Aussetzen von Tieren ist strafbar

Steht die Urlaubsaison vor der Tür, wissen manche Tierbesitzer*innen nicht, wohin mit ihren Haustieren. Aussetzen und zurücklassen ist der falsche Weg. Es droht eine Geldstrafe bis zu 7.500,- Euro. Im Wiederholungsfall sogar bis zu 15.000,- Euro. Sogar der Versuch ist bereits strafbar.

Ausgesetztes Tier gefunden, was nun

In diesem Fall verständigen Sie das "Fundservice für Haustiere" der Magistratsabteilung 60 unter der Telefonnummer: 01/4000-8060 oder die Polizei unter dem Notruf 133. Bitte nehmen Sie keine fremden Tiere mit nach Hause.

Lieber Hilfe holen

Wenn Sie keine Betreuung für Ihr Haustier organisieren können, Ihren Vierbeiner nicht mit in den Urlaub nehmen können oder mit der Tierbetreuung überfordert sind, können Sie sich Hilfe bei der Tierschutzombudsstelle holen.


Artikel Nr: 407954
vom Mittwoch,  26.Juli 2023,  08:00 Uhr.

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