Straftaten gegen fremdes Vermögen

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Thema: Straftaten gegen fremdes Vermögen.

Im täglichen Leben begegnen wir einer Vielzahl von Gütern und Besitztümern, sei es im öffentlichen Raum oder im privaten Bereich. Doch was passiert, wenn diese Güter mutwillig beschädigt oder gestohlen werden? Wir betrachten einige der gängigsten Straftaten gegen fremdes Vermögen und deren rechtliche Konsequenzen.

Sachbeschädigung

Dass Vandalismus wie das Abreißen von Autospiegeln oder das Beschädigen von Mistkübeln verboten ist, sollte allgemein bekannt kann sein. Doch wie sieht es mit Graffiti aus? Während einige es als Kunst betrachten, betrachtet das Gesetz es als Sachbeschädigung. Unter Sachbeschädigung fällt das mutwillige Zerstören, Beschädigen, Verunstalten oder Unbrauchbarmachen von Gegenständen. Die Strafe dafür kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder eine Geldstrafe sein. Zu beachten ist, dass diese Strafe nur für die Beschädigung fremden Eigentums gilt. In einigen Fällen kann der Schaden erheblich sein, was zu zusätzlichen rechtlichen Konsequenzen führt. Wer sogar Gegenstände der Kirche oder Denkmäler beschädigt, riskiert saftige Strafen. In diesen Fällen handelt es sich um eine schwere Sachbeschädigung, da mit hohem Schaden mit mehr als 5000,- Euro zu rechnen ist.

Für kreative Künstlerinnen und Künstler bietet die Stadt Wien sogenannte "Wiener Wände" an, die legal besprüht werden dürfen. Insgesamt stehen dafür 26 Flächen zur Verfügung, die mit der "Wiener Taube" gekennzeichnet sind.

Diebstahl

Diebstahl ist eine Straftat, die weitgehend bekannt ist. Sie beinhaltet das unrechtmäßige Wegnehmen einer fremden beweglichen Sache, um sich oder eine andere Person unrechtmäßig zu bereichern. Die Strafe für gewöhnlichen Diebstahl liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder es ist mit Geldstrafe zu rechnen. Allerdings gibt es Erschwerungsgründe, die die Strafe verschärfen können. Einbruchdiebstahl oder Diebstahl unter Verwendung einer Waffe können zu Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren führen. Bei besonders schweren Fällen, wie Diebstahl von hochwertigen Gütern über 300.000,- Euro, kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Gefängnis erhöht werden.

Raub

Raub unterscheidet sich vom Diebstahl durch den Einsatz oder die Drohung von Gewalt. Ein typisches Beispiel ist die Drohung, einer Person etwas wegzunehmen. Die Strafe für Raub kann von einem bis zu zehn Jahren Gefängnis reichen.

Veruntreuung

Eine spezielle Form des Diebstahls ist die Veruntreuung. Diese tritt auf, wenn jemand etwas, das ihm anvertraut wurde, stiehlt, um sich selbst oder jemand anderen zu bereichern. Ein Beispiel dafür ist, wenn der Vorgesetzte seinem Mitarbeiter Werkzeug anvertraut, der es aber seinem Freund gibt, um es zu verkaufen. Gegenüber dem Vorgesetzten wird erzählt, dass das Werkzeug gestohlen wurde. Sowohl der Mitarbeiter als auch der Freund, der das veruntreute Gut weiterverkauft hat, begehen strafbare Handlungen.


Artikel Nr: 425885
vom Freitag,  12.April 2024,  08:00 Uhr.

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