Straftaten gegen Leib und Leben

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Straftaten gegen Leib und Leben - Serie "Jugend und Recht"

Das österreichische Strafgesetz umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen. Einige sind allgemein bekannt und eindeutig verboten, wie beispielsweise Mord. Andere können nur von bestimmten Berufsgruppen begangen werden, während wiederum andere äußerst selten vorkommen, wie der Hochverrat. In diesem Artikel werden Straftaten gegen Leib und Leben beschrieben, die besonders wichtig erscheinen.

Körperverletzung
Eine der häufigsten Straftaten ist die Körperverletzung. Eine Körperverletzung liegt vor, wenn jemand eine andere Person vorsätzlich am Körper verletzt, sei es durch das Zufügen von Wunden oder größeren Blutergüssen. Darüber hinaus umfasst dieses Delikt auch die Gesundheitsschädigung einer Person.

Schwere Körperverletzung
Es handelt sich um eine schwere Körperverletzung, wenn jemand eine Person so schwer verletzt, dass die betroffene Person ihren Beruf oder die Schulausbildung für mehr als 24 Tage nicht ausüben kann. Ebenso streng werden Körperverletzungen bestraft, die so schwer begangen wurden, dass Lebensgefahr besteht. Auch wenn sich drei oder mehr Personen zusammentun, um jemanden zu verletzen oder besondere Qualen zugefügt werden, drohen härtere Strafen. Darüber hinaus werden Taten, die gegen Beamte, Zeugen oder Sachverständige während oder wegen ihrer Dienstausübung begangen werden, strenger bestraft.

Raufhandel
Der Begriff "Raufhandel" ist eng mit dem Delikt der Körperverletzung verbunden. Filme mögen Schlägereien als unterhaltsam darstellen, doch in der Realität ist die Situation ernster. Wer an einer Schlägerei teilnimmt, die zu einer schweren Körperverletzung führt, kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Wenn die Schlägerei sogar den Tod einer Person verursacht, kann die Strafe bis zu zwei Jahre Haft betragen. Es macht keinen Unterschied, ob man selbst die Verletzungen verursacht hat oder nur dabei war. Bereits die aktive Teilnahme an einer Schlägerei - unabhängig von der eigenen Rolle - kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.


Artikel Nr: 425230
vom Mittwoch,  27.März 2024,  08:00 Uhr.

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