Achtung vor neuer Betrugsmasche

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Achtung vor neuer Betrugsmasche - gefälschte Strafzettel.

Unbekannte Täter hinterlassen gefälschte Strafzettel auf Fahrzeugen, unabhängig davon, ob sie ordnungsgemäß oder verkehrswidrig abgestellt wurden. Diese Betrugsmasche zielt darauf ab, Fahrzeughalter dazu zu bringen, Geld auf betrügerische Weise zu überweisen.

Die gefälschten Strafzetteln tragen den Briefkopf der Landespolizeidirektion Wien sowie das Polizei-Logo, was den Anschein erwecken soll, dass es sich um eine offizielle Mitteilung handelt. Das Opfer wird aufgefordert, einen Geldbetrag zu zahlen, da angeblich ein Verstoß im Zusammenhang mit dem Parken festgestellt wurde. Um den geforderten Betrag zu begleichen, wird das Opfer aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, der auf eine Zahlungsseite führt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine raffinierte Form des Phishing-Angriffs.

Phishing ist eine betrügerische Vorgehensweise, bei der Täter versuchen, persönliche oder finanzielle Informationen zu stehlen. Durch das Öffnen des Links oder das Scannen des QR-Codes können Sie unbeabsichtigt Ihre sensiblen Bankdaten preisgeben, was zu erheblichem finanziellen Schaden führen kann. Es ist wichtig zu betonen, dass echte polizeiliche Maßnahmen niemals auf diese Weise durchgeführt werden. Zahlungen sollten nur an offizielle Stellen erfolgen.

Mitunter können Links oder Dateianhänge schädliche Software enthalten. Aus diesem Grund sollten Sie niemals unbekannten Links folgen oder Dateianhänge von verdächtigen Quellen öffnen.

Prüfen Sie alle erhaltenen Mails, SMS oder Schriftstücke auf Rechtschreib- und Grammatikfehler. Cyberkriminelle agieren häufig international und nutzen Übersetzungstools, sodass Auffälligkeiten in der Sprache auf einen möglichen Betrugsversuch hinweisen können.

Falls Sie mit einer solchen betrügerischen Aktion konfrontiert werden, gehen Sie nicht auf die Forderungen der Täter ein. Selbst wenn mit falschen polizeilichen Maßnahmen gedroht wird, sollten Sie keinesfalls Geld überweisen. Stattdessen ist es ratsam, umgehend eine Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion zu erstatten.


Artikel Nr: 419200
vom Mittwoch,  06.Dezember 2023,  11:17 Uhr.

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