Stellen Sie sich vor: Sie stehen am Flughafen, haben bereits Ihr Gepäck aufgegeben und freuen sich auf den lang ersehnten Urlaub. Doch plötzlich werden Sie von der Flughafensicherheit aufgehalten, weil in Ihrem Handgepäck oder im aufgegebenen Koffer ein gefährlicher Gegenstand gefunden wurde. Ihre Weiterreise ist gefährdet.
Die oben beschriebene Situation dürfte das Albtraumszenario jedes Flugreisenden sein. Mitunter schlägt der Alarm schon bei Gegenständen zu, bei denen man dies nicht so schnell vermutet hätte. Wir möchten Sie aus diesem Grund daran erinnern, welche Gegenstände bei einem Flug ins Handgepäck dürfen, welche nur ins aufgegebene Gepäck, welche fallweise mitgenommen werden dürfen und welche aus guten sicherheitstechnischen Gründen gar nicht erlaubt sind.
Gänzlich verboten sind:
• Drogen mit Ausnahme von legal erworbenem Alkohol oder Tabak.
• Illegal im Urlaubsland erworbene Ware wie Kunstgegenstände oder Tierpräparate. Achtung: In manchen Urlaubsländern werden solche Gegenstände gerne illegal als Souvenir an Touristinnen und Touristen verkauft! Im Zweifelsfall heißt es also: Lieber stehenlassen!
• Pyrotechnische Gegenstände und Sprengkörper
• Nachfüllungen für Benzin- und Gasfeuerzeuge
Im Handgepäck verboten sind:
• Jegliche Gegenstände, welche eine Verletzung verursachen könnten. Dazu zählen scharfe Gegenstände wie Messer oder Äxte, Werkzeuge, spitze Gegenstände wie Nadeln, Schusswaffen, Elektroschocker und Säuren.
• Auch Gegenstände, welche als Schlagwaffe eingesetzt werden könnten, wie Golfschläger oder Kanupaddel sind nicht erlaubt.
Im nächsten Artikel dieser Serie erfahren Sie, welche Gegenstände im Koffer oder im Handgepäck fallweise erlaubt sind.
Artikel Nr: 428181
vom Montag,
03.Juni 2024,
12:45 Uhr.
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