Vorsatz und Fahrlässigkeit

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Vorsatz und Fahrlässigkeit - Serie "Jugend und Recht"

Was ist eigentlich Vorsatz und was Fahrlässigkeit? Um es verständlich darzustellen, erläutern wir genau die Unterschiede und zeigen verständliche Beispiele für die Praxis auf.

Vorsatz

Das Strafrecht kategorisiert den Vorsatz in drei Teilen:

Wer mit Vorsatz handelt: Der Täter will eine Straftat begehen, die er für ernstlich möglich hält und sich damit abfindet. Beispiel: Thomas und David gehen in die gleiche Schule. Thomas kann David nicht leiden. In der Garderobe liegen drei Handys von Schülern aus Thomas Klasse. Thomas weiß es nicht genau, geht aber davon aus, dass das schwarze Handy David gehört und steckt es ein. David kommt in die Garderobe und sucht verzweifelt sein Handy. Thomas steht versteckt hinter einer Ecke und lacht sich ins Fäustchen.

Wer mit Vorsatz absichtlich handelt: Der Täter handelt absichtlich, um einen Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Beispiel: David will sich bei Thomas rächen, der ihm das Handy gestohlen hat. David hat den schwarzen Gurt in Karate. Nach der Schule passt David Thomas ab und tritt ihm gezielt gegen den Arm. Dadurch erleidet Thomas einen Bruch und wird schwer verletzt.

Wer mit Vorsatz wissentlich handelt: Der Täter handelt wissentlich, wenn er den Umstand oder Erfolg für gewiss hält, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt. Beispiel: Petra ist Schulsprecherin. Sie bekommt von der Direktorin eine hohe Summe an Bargeld für den Schulball, den sie bei der Bank einzahlen soll. Als Petra das viele Geld sieht, beschließt sie damit eine Playstation zu kaufen.

Fahrlässigkeit

Auch bei der Fahrlässigkeit gibt es drei Unterteilungen.

Unbewusste Fahrlässigkeit: Eine Person, die unachtsam ist und weder will noch weiß, dass er durch sein Verhalten gegen das Gesetz verstoßen könnte. Beispiel: Sarah fährt mit dem E-Scooter und blickt einen kurzen Moment nach links. Dadurch sieht sie nicht, wie eine alte Frau über den Schutzweg geht. Sarah kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und stoßt die Frau um. Durch den Sturz wird die Frau verletzt.

Bewusste Fahrlässigkeit: Eine Person erkennt, dass seine Handlung eine Straftat verwirklichen könnte, er es aber nicht herbeiführen möchte. Beispiel: Edi möchte den Weihnachtsbaum nicht hinuntertragen und möchte diesen vom Balkon aus dem 2. Stock werfen. Er sieht, dass eine Frau des Weges kommt, denkt sich aber, dass es sich ausgehen wird, sie nicht zu treffen. Der Weihnachtsbaum trifft jedoch die Frau, die dadurch verletzt wird.

Grobe Fahrlässigkeit: Eine Person handelt ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig, sodass eine mögliche strafbare Tat geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. Beispiel: Markus fährt mit seinem Moped mit viel zu hoher Geschwindigkeit und unbeleuchtet in der Nacht durch einen Ort. Als er die Kurve schneidet, verletzt er einen entgegenkommenden Radfahrer.


Artikel Nr: 424745
vom Freitag,  15.März 2024,  09:45 Uhr.

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