Nicht zu viel Radau zum Fasching

Foto

© LPD Wien

Die Narrenzeit ist wieder angebrochen! Und so freuen sich nicht nur viele Kinder und Jugendliche, sondern auch Erwachsene auf Umzüge, Partys oder Gschnas. Dabei gilt natürlich: Es wird ausgelassen gefeiert! Aber Vorsicht! Auch bei der lustigsten Feierei empfiehlt es sich, nicht über die gesetzlich erlaubte Strenge zu schlagen!

Bitte denken Sie daran: Das Delikt der Sachbeschädigung nach § 125/126 StGB wird durch die Aufrechterhaltung von Brauchtum NICHT aufgehoben! Es ist also in Ordnung, etwas lauter und wilder als sonst zu feiern, es sollte allerdings nicht in mutwillige und schlimmstenfalls dauerhafte Zerstörung, etwa durch die Verwendung von Farbbeuteln, Sprays oder Feuerwerkskörpern, ausarten. Kinder unter 14 Jahren sind zwar noch nicht haftbar, allerdings werden Sachbeschädigungen im Fasching auch von Jugendlichen und alkoholisierten Erwachsenen begangen, bzw. können Erziehungsberechtigte für von Minderjährigen begangene Schäden haftbar gemacht werden. Bitte beachten Sie außerdem auch die gesetzlichen Bestimmungen zu Lärm, denn auch diese sind während des Faschings nicht außer Kraft gesetzt und eine Übertretung kann mit Verwaltungsstrafen geahndet werden. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen dringend empfehlen, sich für ein paar Minuten "Spaß" nicht strafbar zu machen!

Weitere Informationen unter:


Artikel Nr: 440993
vom Montag,  03.März 2025,  08:00 Uhr.

Reaktionen bitte an die LPD Wien

Teilen

BMI - Heute

Lebensrettungen

Polizeibedienstete aus Niederösterreich und Wien wurden im vergangenen Jahr zu Lebensrettern.

© BMI/ Jürgen Makowecz

Polizeibedienstete aus Niederösterreich und Wien wurden im vergangenen Jahr zu Lebensrettern. Unter ihnen: Zwei Gruppeninspektoren aus Niederösterreich, die einer Kollegin in Not zur Hilfe eilten, und ein Inspektor aus Wien, der einer suizidalen Person half.


INTERNATIONALES & EU

Dialog mit nordafrikanischen Partnern

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops.

© BMI

Die EU-Asylagentur und die BMI-Abteilung V/B/8 organisierten einen Workshop und Studienbesuch hinsichtlich der Etablierung nationaler Asylsysteme mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern seitens nordafrikanischer Partnerstaaten, der Arabischen Liga, EU-Mitgliedstaaten sowie UNHCR in Wien.