Wann handelt es sich um Notwehr? Wann um Nothilfe? Wann um Notwehrüberschreitung? In Österreich ist Notwehr im § 3 Strafgesetzbuch gesetzlich verankert. Aber auch hier, wie sonst auch in anderen Gesetzen, gibt es Regeln, die entscheiden, wann es sich um Notwehr, Nothilfe oder Notwehrüberschreitung handelt.
Wann ist es Notwehr
Eine Person wird gegenwärtig von einem Täter angegriffen oder es droht unmittelbar ein rechtswidriger Angriff gegen die Person durch den Täter. Der Angriff richtet sich gegen das Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen. Wenn sich die Person in diesen Fällen zur Wehr setzt, handelt sie in Notwehr.
Wann ist es Nothilfe
Liegt eine Notwehrlage gegen ein Opfer vor, kann auch eine dritte Person (Zeuge) eine Notwehrhandlung ausführen. Hier gelten ebenfalls die Grundsätze der Notwehr.
Wann ist es eine Notwehrüberschreitung
Wenn sich eine Person verteidigt, darf das notwendige Maß der Verteidigung nicht überschritten werden. Um den Angriff zu beenden, muss immer das gelindeste Mittel eingesetzt werden. Das heißt, dass die Abwehrhandlung in Relation zum Angriff stehen muss.
Beispiel: Der Täter hält das Opfer am Handgelenk fest. Das Opfer schlägt dem Täter mit der Faust in das Gesicht. Da das Halten am Handgelenk weniger gefährlich ist, als der Schlag ins Gesicht, wurde das notwendige Maß der Verteidigung durch das Opfer überschritten.
Eine Notwehrüberschreitung liegt auch dann vor, wenn sich die Person lediglich aus Zorn, Empörung oder Wut verteidigt.
Beleidigungen gegen die Ehre rechtfertigen KEINE Notwehr!
Sie sind Opfer eines Angriffes geworden oder wurden Zeuge – dann rufen Sie umgehend den Polizeinotruf unter 133.
Artikel Nr: 424989
vom Mittwoch,
20.März 2024,
14:00 Uhr.
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