NEU: ONLINE Diebstahlsanzeige

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NEU: ONLINE Diebstahlsanzeige

Ihnen wurde die Geldbörse, das Handy oder Werkzeug gestohlen und Sie benötigen auf schnellsten Weg eine Anzeigebestätigung? Kein Problem. Mit dem neuen Bürgerservice des Bundesministeriums für Inneres können Sie ganz bequem von zu Hause Ihre ONLINE Diebstahlsanzeige erstatten.

Voraussetzungen für eine ONLINE Diebstahlsanzeige

• Sie benötigen eine Handy-Signatur, eine Bürgerkarte oder einen Zugang zu ID Austria.
• Sie haben einen aufrecht gemeldeten Wohnsitz in Österreich.
• Der Tatort ist in Österreich.
• Sie sind Opfer und es ist sonst keine andere Person betroffen.
• Der Täter ist unbekannt.

KEINE ONLINE Diebstahlsanzeige, wenn dies zutrifft

Ist das sofortige polizeiliche Einschreiten erforderlich bzw. sind Spuren vorhanden, die von der Polizei gesichert werden müssen oder ist der/die Täter/in bekannt, kann in den Fällen KEINE ONLINE Diebstahlsanzeige gemacht werden.

Wie kommen Sie zur Anzeigebestätigung

Im Formular der ONLINE Diebstahlsanzeige können sie unter dem Feld "Zusendung" auswählen, ob Sie die Anzeigebestätigung vom Polizeikommissariat per Post oder digital über das elektronische Zustellpostfach zugeschickt bekommen wollen.

Wählen Sie unter dem Feld "Abholung" aus, können Sie die Bestätigung persönlich abholen bei

• Tatorten in Wien beim zuständigen Polizeikommissariat während der Parteien-Verkehrszeiten.
• Tatorten außerhalb von Wien nach telefonischer Vereinbarung in der zuständigen Polizeidienststelle.

Sonderfall Führerschein und Zulassungsschein

Bei Diebstahl eines Führerscheins oder Zulassungsscheins muss die Bestätigung persönlich bei der Polizei abgeholt werden, wenn die Anzeigebestätigung als Ersatzdokument verwendet werden möchte. Eine Zusendung der Anzeigebestätigung ist NICHT möglich.


Artikel Nr: 412455
vom Mittwoch,  23.August 2023,  08:00 Uhr.

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