In Österreich regeln die Sicherheitsbehörden die Sicherheitsverwaltung. Oberste Instanz der Sicherheitsbehörden ist das Bundesministerium für Inneres. In jeder Landeshauptstadt der neun Bundesländer ist eine Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde zweiter Instanz vorhanden. In Wien ist die Landespolizeidirektion gleichzeitig auch die Sicherheitsbehörde der ersten Instanz für die Gemeinde. Sehen wir uns genauer den Aufbau des Bundesministeriums für Inneres an.
Für jedes Bundesministerium wird vom Bundespräsidenten ein Bundesminister oder eine Bundesministerin ernannt, die der Bundeskanzler vorgeschlagen hat. Das Bundesministerium für Inneres ist für die Sicherheit im Land zuständig und ist in fünf Sektionen unterteilt. Sektion I "Präsidium, Sektion II "Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit", Sektion III "Recht", Sektion IV "Cybersicherheit, Digitales und Service" und Sektion V "Migration und Internationales".
Zu den Aufgaben des Bundesministeriums für Inneres zählen u.a. das Sicherheitswesen, die Staatsgrenzen, die Organisation des Dienstbetriebs der Bundespolizei, Personenstandsangelegenheiten sowie Staatsbürgerschaften. Die Organisation von Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen, Volksabstimmungen und die innere Verwaltung in den Ländern wird ebenfalls vom Bundesministerium für Inneres durchgeführt.
Für die Polizei ist die Sektion II "Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit" zuständig. In diesem Bereich fallen sämtlicher Angelegenheiten der österreichischen Sicherheitsexekutive. Der Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit ist in Österreich der höchste Polizist und ist für mehr als 30.000 Polizistinnen und Polizisten verantwortlich.
Wie die Sektion II des Bundesministeriums für Inneres aufgeteilt ist, erfahren Sie nächste Woche.
Artikel Nr: 439258
vom Freitag,
17.Jänner 2025,
08:00 Uhr.
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