Sicher Schwimmen – Gefahren erkennen

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Sicher schwimmen - Gefahren erkennen.

2022 verwirklichte die Landespolizeidirektion Wien gemeinsam mit der Stadt Wien, der Wiener Wasserrettung und der Polizeisportvereinigung Wien ein Projekt nach dem Motto „Gemeinsam.sicher beim Schwimmen“, um auf mögliche Gefahren beim Schwimmen aufmerksam zu machen. Laut Weltgesundheitsorganisation ertrinken jährlich 40 bis 50 Personen in Österreich beim Schwimmen.

Die sommerlichen Temperaturen rufen förmlich nach der Abkühlung ins kalte Nass. Besonders bei Kleinkindern ist jedoch große Achtsamkeit gefragt. Denn wenige Minuten Ablenkung können schon schwerwiegende Folgen haben. Kinder rufen nicht um Hilfe oder schlagen um sich – Kinder ertrinken leise. Um gefährliche Situationen zu vermeiden, sollten bereits im Kindsalter Schwimmkurse besucht werden. Ebenso sollten Verhaltensregeln beim Baden eingehalten werden, die wir Ihnen hier präsentieren.

Baderegeln:

• Wenn Sie schwimmen gehen, müssen Sie gesund sein.
• Auf den Hinweisschildern können Sie lesen, was im Schwimmbad erlaubt und was verboten ist. Daran müssen Sie sich halten.
• Gehen Sie erst ins Wasser, wenn Sie sich geduscht und abgekühlt haben.
• Bleiben Sie nicht im Wasser, wenn Ihnen kalt ist. Sie können sonst Krämpfe bekommen, die für den Schwimmer gefährlich sind.
• Wenn Sie Ohrenschmerzen oder eine Ohrenverletzung haben, dürfen Sie nicht schwimmen, springen oder tauchen.
• Wenn Sie viel gegessen haben, warten Sie eine Stunde, bevor Sie wieder ins Wasser gehen.
• Schützen Sie sich vor der Sonne (Sonnencreme, Kappe, T-Shirt).
• Lassen Sie sich nicht von anderen dazu überreden, etwas zu tun, was Sie nicht können (weit hinausschwimmen, ins Wasser springen oder tauchen).
• Springen Sie nur dort ins Wasser, wo es erlaubt ist! Sie dürfen dabei niemanden in Gefahr bringen. Springen Sie auch nicht in Gewässer, die Sie nicht kennen. Es könnten viele Gefahren lauern!
• Im Erlebnisbad sind oft viele Menschen. Beobachten Sie daher auch die Leute in Ihrer Umgebung. Rufen Sie Hilfe herbei, wenn jemand in Gefahr ist.


Artikel Nr: 429984
vom Montag,  22.Juli 2024,  08:00 Uhr.

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