Manche Personen finden es "cool" eine Waffe oder einen Schlagring bei sich zu tragen. Waffen sind gefährlich und können andere Menschen erheblich gefährden. Für bestimmte Waffen wird ein waffenrechtliches Dokument benötigt, andere wiederum sind verboten. In dem Artikel geben wir einen Überblick über die Arten von Waffen und deren Gefahren.
Definition und Arten von Waffen
Neben Pistolen, Revolvern und Gewehren zählen auch Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, wie Schlagstöcke, Schwerter und diverse Messer (Spring- oder Butterflymesser) sowie Tränengaswaffen, Elektroschockgeräte und andere Nahkampfgeräte zu den Waffen. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen grundsätzlich verboten. Allerdings gelten Küchenmesser und ähnliche Gebrauchsgegenstände nicht als Waffen im rechtlichen Sinne.
Verbotene Waffen (Kategorie A)
Einige Waffen sind so gefährlich, dass sie komplett verboten sind. Diese Waffen dürfen nicht gekauft, verkauft oder nach Österreich eingeführt werden. Dazu gehören:
• Waffen, die als harmlose Gegenstände getarnt sind (z.B. schießende Kugelschreiber)
• Schnell zerlegbare, verkürzbare oder zusammenklappbare Waffen ("Wildererwaffen")
• Schrotgewehre, die kürzer als 90 cm sind oder der Lauf weniger als 45 cm lang ist sowie Pumpguns
• Schalldämpfer, Schlagringe, Totschläger und Stahlruten
Genehmigungspflichtige Waffen (Kategorie B)
Für den Besitz und das Führen von Faustfeuerwaffen (Pistolen und Revolver), halbautomatischen Gewehren und Repetierflinten ist eine behördliche Genehmigung notwendig. Interessierte müssen einen psychologischen Test bestehen, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig und verantwortungsbewusst sind.
Soft-Guns und Co
Soft-Guns sind täuschend ähnliche Nachbildungen echter Pistolen, die Plastikkugeln verschießen. Obwohl die Plastikkugeln harmlos sind, können sie bei missbräuchlicher Verwendung erheblichen Schäden anrichten wie zB schwere Verletzungen am Auge. Die größte Gefahr besteht jedoch darin, dass Soft-Guns oft nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind, was zu unnötigen Schrecken oder gar gefährlichen Situationen führen kann. Daher ist die Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten. Auch Gas- und Schreckschusswaffen gelten als Waffen und sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Für Luftdruckwaffen oder CO2-Pistolen wird zusätzlich ein waffenrechtliches Dokument benötigt.
Umgang mit gefundenen Waffen
Sollte man eine Waffe finden, ist Vorsicht geboten. Niemals sollte man eine herumliegende Waffe anfassen. Man muss immer davon ausgehen, dass sie geladen ist. Stattdessen sollte man die Polizei verständigen und sicherstellen, dass niemand die Waffe berührt.
Artikel Nr: 429643
vom Freitag,
19.Juli 2024,
08:00 Uhr.
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