Für Jugendliche in Österreich bietet das L17-Modell die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren den Führerschein der Klasse B zu erwerben. Das Modell ist an bestimmten Bedingungen geknüpft, die wir Ihnen in diesem Artikel erklären.
Der Weg zur vorgezogenen Lenkberechtigung
Bereits sechs Monate nach dem 15. Geburtstag können Jugendliche mit der Grundausbildung in einer Fahrschule beginnen. Diese umfasst 28 theoretische und 12 praktische Einheiten. Haben die Bewerberinnen und Bewerber die Grundausbildung positiv abgeschlossen, können sie den Antrag auf Bewilligung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten stellen.
Voraussetzungen für den L17
• Grundausbildung: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten positiv abgeschlossen haben.
• Verkehrszuverlässigkeit: Diese wird von der Behörde überprüft.
• Körperliche und geistige Reife: Diese wird durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen.
• Zustimmung erziehungsberechtigte Person: Wenn die Bewerberin oder der Bewerber minderjährig ist und die Begleitperson nicht die erziehungsberechtigte Person ist, muss diese ebenfalls zustimmen.
• Begleitperson: Es muss mindestens eine, maximal zwei Begleitpersonen bekannt gegeben werden.
Anforderungen an die Begleitpersonen
Die Begleitpersonen spielen eine zentrale Rolle bei den Ausbildungsfahrten. Daher müssen sie folgende Kriterien erfüllen:
• Naheverhältnis: Die Begleitperson muss eine enge Beziehung zum Bewerber haben, etwa als Elternteil, Verwandte oder Freunde.
• Führerscheinerfahrung: Seit mindestens sieben Jahren muss die Begleitperson im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.
• Fahrpraxis: In den letzten drei Jahren muss die Begleitperson regelmäßig gefahren sein.
• Verkehrsverhalten: In den letzten drei Jahren dürfen keine schweren Verstöße gegen die Verkehrsregeln vorliegen.
• Zustimmung der Erziehungsberechtigten: Die Zustimmung einer erziehungsberechtigen Person ist notwendig, wenn diese nicht selbst die Begleitperson ist.
Innerhalb eines Jahres dürfen maximal zwei Bewilligungen für Ausbildungsfahrten erteilt werden.
Die Ausbildungsfahrten
Sobald alle Voraussetzungen bestehen, kann die praktische Hauptschulung beginnen. Hierbei müssen mindestens 3.000 Kilometer an Ausbildungsfahrten unter Aufsicht der Begleitperson absolviert werden. Dabei ist das Ausbildungsfahrzeug sowohl vorne als auch hinten mit einem hellblauen Schild mit weißer Aufschrift "L17" (160 mm x 160 mm) und einem weißen Schild mit schwarzer Aufschrift "Ausbildungsfahrt" zu kennzeichnen.
Neben den Ausbildungsfahrten müssen zwei begleitende Schulungen sowie eine Perfektionsschulung in der Fahrschule absolviert werden.
Artikel Nr: 435040
vom Freitag,
04.Oktober 2024,
08:00 Uhr.
Reaktionen bitte an die LPD Wien