Eingeschränkter Parteienverkehr

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© LPD Wien

Aufgrund der bundesweit notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung des COVID-19 Virus wird es bis auf Widerruf Einschränkungen des Parteienverkehrs in verschiedenen Ämtern der LPD Wien geben. Es werden alle Bürgerinnen und Bürger ersucht, die persönliche Kontaktaufnahme mit Polizei-Dienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen.

Notwendige polizeiliche Amtshandlungen bzw. die Aufnahme von Strafanzeigen sind hiervon selbstverständlich unberührt.

Verkehrsamt:
Aufgrund der bundesweit notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung des CORONA VIRUS stellt das Verkehrsamt bis auf Widerruf den direkten Parteienverkehr ein. Der Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern beschränkt sich auf den fernmündlichen, postalischen oder elektronischen Verkehr.

Anträge, medizinische Befunde, Nachweise über absolvierte Maßnahmen, Rechtsmittel gegen Bescheide, Stellungnahmen zu anhängigen Verfahren und sonstige Anbringen sind ausschließlich auf elektronischem oder postalischem Weg einzubringen. Auf Grund der zu erwartenden gehäuften Kontaktaufnahmen kann es zu längeren Wartezeiten bei der Beantwortung Ihrer Anfragen kommen.

Polizeikommissariate:
Der Parteienverkehr wird auch auf den 14 Wiener Polizeikommissariaten drastisch eingeschränkt.

- Strafregisterauskünfte: Anträge werden nur mehr schriftlich entgegengenommen. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung.
- Selbiges gilt für Anträge zu waffenrechtlichen Urkunden.
- Anzeigenbestätigungen werden soweit wie möglich direkt vom einschreitenden Organ ausgestellt oder elektronisch erledigt.
- Anträge auf Akteneinsicht sind ebenfalls elektronisch einzubringen.

Die Erreichbarkeiten der Polizeikommissariate sind auf der Internetseite der Polizei angeführt: https://www.polizei.gv.at/wien/lpd/dst/dienststellen.aspx

Vereinswesen:
Auskünfte werden nur mehr telefonisch bzw. via E-Mail erteilt.
Vorsprachen wird es nur in Ausnahmefällen geben.

E-Mail: LPD-W-SVA-3-Vereins-Versamml-Medienr-Angel@polizei.gv.at

Waffenwesen:
Der Parteienverkehr wird auf ein absolutes Minimum beschränkt. Ladungen werden bis auf weiteres nicht erfolgen, Verfahren werden schriftlich geführt.
Bis auf weiteres werden die Überprüfungen der Verwahrung von Schusswaffen ausgesetzt.

E-Mail: LPD-W-SVA-4-Waffen-Veranstaltungsangel@polizei.gv.at

Alle Polizeiinspektionen sind als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger weiterhin offen, zur Aufrechterhaltung der exekutiven Einsatzfähigkeit sind allerdings alle Polizistinnen und Polizisten darauf bedacht, nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakt zu vermeiden.


Artikel Nr: 341394
vom Donnerstag,  16.April 2020,  10:57 Uhr.

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