Zum Jahreswechsel besteht im gesamten Stadtgebiet ein striktes Verbot für das Zünden von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ab der Kategorie F2 gilt. Verboten sind insbesondere Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und ähnliche pyrotechnische Gegenstände. Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz werden konsequent geahndet.
Zusätzlich möchten wir Sie über die verschiedenen Kategorien von Feuerwerksartikeln informieren:
• KATEGORIE F1: Dazu zählen Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerke und Wunderkerzen. Diese dürfen ab 12 Jahren gekauft werden. Der Käufer muss über keine speziellen Vorkenntnisse zur Handhabung verfügen.
• KATEGORIE F2: Darunter fallen Knallfrösche, Piraten, Vulkane, Leuchtbatterien und manche Raketen. Diese dürfen von Personen ab einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden. Spezielle Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
• KATEGORIE F3 und F4: Sie beinhalten Raketen, Knallkörper, Feuerwerksbomben und Kugelbomben und setzen nicht nur ein Mindestalter von 18 Jahren, sondern auch Sach- bzw. Fachkenntnisse voraus.
• KATEGORIE S1: Bei dieser Kategorie handelt es sich um lose pyrotechnische Sätze. Dazu gehören Bengalfeuer und Rauchpulver. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Fachkenntnisse werden beim Kauf nicht vorausgesetzt.
Im Interesse der Sicherheit aller wird um strikte Einhaltung dieser Vorschriften gebeten. Sachbeschädigungen im Rahmen von Silvesterfeierlichkeiten, etwa durch Farbbeutel, Sprays oder verbotene Feuerwerkskörper können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Eltern haften zudem für Schäden, die von ihren minderjährigen Kindern verursacht werden.
Artikel Nr: 438230
vom Montag,
30.Dezember 2024,
08:00 Uhr.
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