E-Roller: Was ist zu beachten?

Foto

© BMI/Alexander Tuma

Sie sind mittlerweile auch in Wien aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken: E-Scooter. An fast jeder Ecke kann man eines der praktischen Gefährte ausleihen. Und es macht ja auch insbesondere bei schönem Wetter Spaß damit durch die Straßen zu fahren. Bei aller Freude sollte man aber nicht vergessen, dass auch für Scooter-Fahrerinnen und -fahrer Verkehrsregeln gelten.

Wie diese im Detail aussehen, möchten wir Ihnen an dieser Stelle erklären:

Alles beginnt mit der richtigen Ausstattung:

• Der Roller muss über funktionierende Bremsen verfügen. Stellen Sie am besten vor der Abfahrt sicher, dass diese nicht beschädigt sind.

• Ebenso funktionsfähig müssen an der Vorderseite ein weißes Licht und an der Rückseite ein rotes Rücklicht sein.

• Zusätzlich müssen Rückstrahler oder Rückstrahlfolien angebracht sein. Diese müssen vorne weiß, hinten rot und auf der Seite gelb sein.

• Der Scooter muss so gebaut sein, dass er eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten kann.

Altersbestimmungen:

• Wie beim Fahrradfahren gilt, dass Kinder mindestens 12 Jahre alt sein müssen, um einen E-Roller fahren zu dürfen. Ausnahmen gelten nur bei Kindern, die über einen gültigen Fahrradführerschein verfügen.

• Jüngere Kinder ohne Fahrradführerschein müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist beaufsichtigt werden. Für Kinder unter 12 Jahren gilt außerdem die Helmpflicht.

• Leihscooter dürfen bei einigen Anbietern erst ab 18 Jahren benutzt werden. Am besten informieren Sie sich dazu vorab auf der Homepage des Anbieters.

Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?

• Grundsätzlich ist mit einem E-Scooter eine Radfahranlage zu benutzen. Darunter zählen Radweg/Radfahrstreifen, Geh- und Radweg und Mehrzweckstreifen. Sollte diese nicht vorhanden sein, ist die Fahrbahn zu nutzen.

Wo darf ich den E-Scooter abstellen?

• Wird der E-Scooter am Gehsteig abgestellt, darf er weder den Straßenverkehr noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Darüber hinaus muss der Gehsteig mindestens 2,5 Meter breit sein. Bei Leihscooter beträgt die Mindestbreite sogar 4 Meter.

• Sofern vorhanden müssen Leih-E-Scooter in Wien auf gekennzeichneten Abstellplätzen geparkt werden. Diese sind mit einem roten Scooter-Symbol markiert.

• Bitte bedenken Sie, dass ein E-Scooter häufig nicht durch einen Blindenstock ertastet werden kann, bzw. Kinderwägen und Rollstühle generell einen breiteren Fahrweg benötigen.

Was ist verboten?

• Das Fahren mit dem E-Scooter ist auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen verboten.

• Das Fahren mit dem E-Scooter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

• Das Überqueren der Straße mit dem E-Scooter bei Rotlicht.

• Das Telefonieren oder Hantieren mit dem Handy während der E-Scooter Fahrt.

• Das Fahren mit dem E-Scooter zu zweit.

• Das Parken von E-Scootern in Grünflächen.


Artikel Nr: 425877
vom Montag,  22.April 2024,  08:00 Uhr.

Reaktionen bitte an die LPD Wien

Teilen

BMI - Heute

APA-Interview mit Wahl-Leiter Wenda

Gregor Wenda, Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten im Innenministerium, gab der APA Mitte April 2024 ein ausführliches Interview.

© BMI/Gerd Pachauer

Die Europawahl am 9. Juni 2024 bringt eine Reihe an Neuerungen mit sich, wie Abteilungsleiter Gregor Wenda im APA-Interview erzählte. So kann man aufgrund der Wahlrechtsreform 2023 die Wahlkarte gleich bei der Abholung am Gemeindeamt zur Briefwahl nützen und wieder abgeben.


INTERNATIONALES & EU

Tunesischer Innenminister zu Gast

Der tunesische Innenminister Kamel Fekih und Innenminister Gerhard Karner.

© BMI/Makowecz

Der tunesische Innenminister Kamel Fekih war am 15. und 16. April 2024 bei Innenminister Gerhard Karner für Arbeitsgespräche in Österreich. Im Zentrum der Gespräche standen Migration, Schleppereibekämpfung, Grenzschutz und Sicherheit.