Sie suchen einen Nebenverdienst oder Studentenjob? Dann wollen Sie vermutlich einen klassischen Babysitter-Job machen! Aber Vorsicht! Betrügerinnen und Betrüger haben auch diese Jobsuchenden bereits auf dem Radar. Im schlimmsten Fall machen Sie sich auch noch zum Komplizen oder zur Komplizin bei einer kriminellen Handlung.
Die Suchanzeigen für Babysitter oder –sitterinnen klingen erst einmal harmlos: Ein alleinerziehendes Elternteil sucht einen Sitter oder eine Sitterin für ihr Kleinkind. Antwortet man darauf, wird einem allerdings ungewöhnlich schnell mitgeteilt, dass man genau die richtige Person für den Job sei. Mitunter werden auch noch Fotos des Kindes geschickt oder auf die Tränendrüse gedrückt indem vom kürzlichen Tod des anderen Elternteils berichtet wird. Der Haken an der Sache: Elternteil und Kind befinden sich derzeit noch im Ausland sodass ein persönliches Kennenlernen nicht möglich ist. Um aber trotzdem schon einmal ein Vertrauensverhältnis zum Kind aufzubauen, soll man der Mutter oder dem Vater dabei helfen, Spielzeug einzukaufen. Er oder sie überweist einem das Geld dafür und man muss es nur an das ebenfalls vom Elternteil genannte Spielzeuggeschäft überweisen.
Vorsicht! Sowohl hinter dem vermeintlichen Spielzeuggeschäft als auch hinter dem oder der angeblichen Alleinerziehenden verbergen sich in Wahrheit Kriminelle, die mittels solcher Aktionen ihr illegal erworbenes Geld waschen! Wenn Sie eine solche Überweisung tätigen machen Sie sich zudem selbst wegen Geldwäsche strafbar!
Die ersten "inneren Alarmglocken" sollten bereits Sturm läuten, wenn Sie den angeblichen Job ohne ein vorheriges Treffen bekommen. Kein verantwortungsbewusstes Elternteil wird sich auf einen Babysitter oder eine -sitterin einlassen, den er oder sie noch nicht persönlich kennengelernt hat!
Falls Sie trotzdem Opfer der Betrugsmasche geworden sind, brechen Sie sobald Ihnen das klar geworden ist, den Kontakt zu den Betrügerinnen und Betrügern ab und erstatten Sie unbedingt Anzeige bei der Polizei!
Weitere Informationen unter:
Artikel Nr: 425040
vom Montag,
25.März 2024,
08:00 Uhr.
Reaktionen bitte an die LPD Wien