Besuch des Rechtsschutzbeauftragten

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Der Rechtsschutzbeauftragte beim Bundesminister für Inneres Generalprokurator i.R. Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy statte am 6. Juli 2023 der Landespolizeidirektion Kärnten seinen jährlichen Arbeits-Besuch ab. Er war hierbei in Begleitung seines Stellvertreters Erster Generalanwalt i.R. Dr. Wilfried Seidl und seines wissenschaftlichen Mitarbeiters Mag. Jahn Shaheed.

Der Rechtsschutzbeauftragte beim Bundesminister für Inneres ist gemäß § 91a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden berufen. Ihm obliegt die Überprüfung verschiedener sicherheitspolizeilicher Ermittlungsmaßnahmen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz führen.

Im Zuge dieser Gespräche, an welchen neben Landespolizeidirektorin Mag. Dr. Michaela Kohlweiß und ihrem zweiten Stellvertreter, Hofrat Mag. Markus Plazer, auch Vertreter des Landesamtes Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, des Landeskriminalamtes, sowie vom Büro für Rechtsangelegenheiten teilnahmen, wurde seitens des Rechtsschutzbeauftragten die gesetzlich konforme Vorgehensweise ausführlich thematisiert und anhand von überprüften Fälle erörtert.


Artikel Nr: 408327
vom Donnerstag,  13.Juli 2023,  14:14 Uhr.

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