Aktion „16 Tage gegen Gewalt“

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Wir sprachen mit Miriam Wellik über die Thematik "Gewalt an Frauen"

Die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen umfassen die Zeit zwischen dem 25. November – dem internationalen Gedenktag für alle Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden – und dem 10. Dezember – dem internationalen Tag der Menschenrechte. Dieser Aktionszeitraum wird weltweit genutzt, um das Ausmaß und die verschiedenen Ausprägungen von Gewalt gegen Frauen zu thematisieren.

Gewalt passiert meist dort, wo man sich sicher und geborgen fühlen sollte – in den eigenen vier Wänden. Laut einer Erhebung der Statistik Austria, im Auftrag von Eurostat und dem Bundeskanzleramt, aus dem Jahr 2021 ist in Österreich jede dritte Frau von Gewalt betroffen. Gewalt hat viele Gesichter und stellt sich in verschiedene Formen dar, unter anderem durch körperliche, sexualisierte, psychische, ökonomische, aber auch strukturelle Gewalt. Sehr oft zeigt sich, dass verschiedene Gewaltformen gemeinsam auftreten. Wir trafen Abteilungsinspektorin Miriam Wellik von der Kriminalprävention, um mit ihr detaillierter über diese Thematik zu sprechen.

Frau Abteilungsinspektor, Gewalt an Frauen und Mädchen – was bedeutet diese Thematik für Sie?

Mit der Thematik "Gewalt gegen Frauen" und dagegen etwas zu tun bin ich nicht nur dienstlich beschäftigt, sie liegt mir auch persönlich "als Frau" sehr am Herzen. Oft wird von Gleichberechtigung oder Chancengleichheit gesprochen, aber wenn wir uns wirtschaftliche oder kulturelle Bedingungen genauer ansehen, muss man feststellen, dass sehr viele Frauen eben nicht "gleich" sind. In der Gesellschaft bestehen nach wie vor konservative Rollenbilder von Mann und Frau, die wohl einen Anteil an der Problematik darstellen dürften. Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt und jeder Mensch in Österreich kann einen Beitrag leisten, um Gewalt zu verhindern.

Die Fälle von schwerer Gewalt an Frauen bis hin zum Mord nehmen immer weiter zu. Oftmals sind es Beziehungstaten. Können Sie dafür einen Grund ausmachen?

Warum Gewalt im Beziehungskontext häufiger auftritt begründet sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Es gibt viele Gründe und Auslöser für Gewalt. Darunter fallen Alkohol- oder Drogenkonsum, Arbeitslosigkeit, Gewalterfahrungen in der Kindheit, Besitzdenken, Eifersucht, unterschiedliche Ansichten in der Erziehung der Kinder oder auch Beziehungsansprüche. Häufig eskaliert Gewalt in Zeiten, in denen die Lebens- oder Beziehungssituation eine Veränderung durchmacht.

Was kann die Kriminalprävention machen, um die Betroffenen vor dieser Gewalt zu schützen?

Die Aufgabe der Kriminalprävention ist es durch Aufklärung und Beratung in Form von Einzelberatungen aber auch Vorträgen die Bevölkerung zu sensibilisieren und eine klare Haltung gegen Gewalt zu schaffen. Wir bieten Betroffenen Unterstützung an, beraten im Hinblick auf Hilfs- und Beratungsstellen, die rechtlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen und über das eigene Verhalten in einer Gefahrensituation. Jede Polizeidienststelle in Kärnten verfügt zudem über einen besonders geschulten Präventionsbedienstete im Bereich "Gewalt in der Privatsphäre".

Was bedeutet es für den Täter, wenn ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird? Welche rechtlichen Konsequenzen zieht dies nach sich und was muss überhaupt passieren, dass ein solches ausgesprochen wird?

Ein Betretungs- und Annäherungsverbot wird ausgesprochen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevorsteht. Das bedeutet, dass noch kein strafrechtlicher Tatbestand (z.B. Körperverletzung) verwirklicht sein muss. Die Polizei erstellt vor Ort eine Gefährdungsprognose aufgrund der wahrgenommenen Tatsachen und entscheidet, ob die Voraussetzungen für den Ausspruch vorliegen. Das Betretungs- und Annäherungsverbot wird gegen den Gefährder oder die Gefährderin für zwei Wochen ausgesprochen. Sind Minderjährige im Haushalt gemeldet, unabhängig ob diese gefährdet sind oder nicht, wird der örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger über den Vorfall informiert. Zusätzlich wird bei jedem Betretungs- und Annäherungsverbot ein vorläufiges Waffenverbot verhängt. Der Gefährder oder die Gefährderin muss innerhalb der ersten fünf Tage ab Ausspruch Kontakt mit der im Bundesland etablierten Beratungsstelle für Gewaltprävention aufnehmen. In Kärnten ist dies die Caritas.

Warum scheuen sich Opfer oftmals, Hilfe zu holen und warum mangelt es diesem Bereich offenbar an der sogenannten "Zivilcourage", wenn man als Dritter von solchen Vorfällen erfährt?

Gründe, warum Opfer schweigen, sind vielfältig. Eine Gewaltbeziehung entsteht nicht von heute auf morgen, sondern ist ein schleichender Prozess. Abhängigkeit, gemeinsame Kinder, Schamgefühl oder Angst können beispielhaft genannt werden. Viele Menschen schauen weg, weil sie sich hilflos fühlen und nicht wissen, wie sie richtig reagieren sollen, oder Angst haben selbst angegriffen oder verletzt zu werden. Zivilcourage bedeutet aber nicht immer "dazwischen zu gehen". Der erste Schritt zur Zivilcourage ist auch schon eine offene und klare Haltung gegen Gewalt an Frauen.

Nachfolgend noch die Tipps der Kriminalprävention:

Allgemeine Verhaltensempfehlungen:

• Wenn Sie vermuten, dass in Ihrem Umfeld jemand von Beziehungsgewalt betroffen ist, signalisieren Sie der Person Ihre Hilfsbereitschaft und Unterstützung
• Werden Sie Zeuge von Gewalt, wie z.B. Schreie aus der Nachbarwohnung, zögern Sie nicht und rufen Sie die Polizei über die Notrufnummer 133

Verhaltensempfehlungen für Betroffene:

• Beobachten Sie in welchen Situationen Ihr Partner oder Partnerin gewalttätig wird, damit Sie die Gefahr frühzeitig erkennen können
• Ändert sich das Verhalten ihres Partners oder Partnerin ins Negative und befürchten Sie eine Gewaltausübung verständigen sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 133.
• Lernen Sie Telefonnummern von Hilfseinrichtungen auswendig
• Begeben Sie sich bis zum Eintreffen der Polizei an einen sicheren Ort
• Nutzen Sie die Möglichkeit sich kostenlos beraten zu lassen:
- Gewaltschutzzentrum Kärnten - 0463 590 290
- Kärntner Beratungshotline für Frauen und Mädchen - 0660 244 24 01
- Frauenhelpline gegen Gewalt - 0800 222 555
• Das Wichtigste ist: Vertrauen Sie sich jemanden an!

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf die Aktion "Identify Me" des deutschen Bundeskriminalamtes aufmerksam machen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter unten angeführten Link.


Artikel Nr: 419006
vom Freitag,  01.Dezember 2023,  11:48 Uhr.

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