Frei nach Obi Wan Kenobi möchten wir darauf hinweisen, dass gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit die richtige Wahl der Fahrzeugbeleuchtung entscheidend ist. Deren ordnungsgemäßer Zustand trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei. Neben der entsprechenden Sicht für den Fahrer spielt es eine entscheidende Rolle, dass auch andere Verkehrsteilnehmer das Fahrzeug rasch erkennen und dessen Abmessungen abschätzen können.
Aktivieren Sie während der Dämmerung, bei Dunkelheit, Nebel oder wenn es die Witterung sonst erfordert (etwa bei Regen oder Schneefall) die Beleuchtung des Fahrzeuges. Doch auch ein Zuviel an Beleuchtung ist der Verkehrssicherheit wegen der Blendwirkung abträglich. Fernlicht darf auf Freilandstraßen bei Dunkelheit nicht verwendet werden wenn Sie Kraftfahrzeugen in geringem Abstand nachfahren ohne zu überholen. Dieses Verbot gilt ebenfalls vor entgegenkommenden Fahrzeugen, deren Lenker durch das Fernlicht geblendet werden würden, ferner bei ausreichender Straßenbeleuchtung, bei stillstehendem Fahrzeug, vor Fußgängergruppen und beim Herannahen von Schienenfahrzeugen oder Schiffen, die sich unmittelbar neben der Fahrbahn bewegen.
Nebelschlussleuchten dürfen ausschließlich bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen (etwa Rauch oder Staub) verwendet werden. Denken Sie daran, die Nebelschlussleuchten bei gebesserten Sichtverhältnissen wieder auszuschalten.
Wer sich zu den Verwendungsbestimmungen von Beleuchtungseinrichtungen näher informieren will, findet entsprechende Informationen unter unten angeführten Link.
Artikel Nr: 417818
vom Donnerstag,
28.November 2024,
07:00 Uhr.
Reaktionen bitte an die LPD Kärnten