Die Antragsstellerin bzw. der Antragssteller muss zwecks Feststellung der Identität persönlich bei der Behörde erscheinen. Es ist eine Online-Terminvereinbarung notwendig!
Zuständige Behörden in Niederösterreich:
- der Bürgermeister (in Städten ohne Magistrat, LPD bzw. PK)
- Magistrate Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs
- Landespolizeidirektion Niederösterreich
- Bürgerservicestelle (in St. Pölten)
- Polizeikommissariat Schwechat, Bürgerservicestelle
- Polizeikommissariat Wr. Neustadt, Bürgerservicestelle
Kosten:
28,60 Euro Bundesgebühr (14,30 Euro für den Antrag, 14,30 Euro Zeugnisgebühr) plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe bei der Antragstellung. Wenn die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll, entfällt die Zeugnisgebühr von 14,30 Euro und die Bescheinigung kostet somit 16,40 Euro. Bei Beantragung einer Strafregisterbescheinigung für „Kinder- und Jugendfürsorge“ ist für die Bestätigung durch den Arbeitgeber eine Beilagengebühr von 3,90 Euro zu entrichten.
Online Terminvereinbarung Behördenweg
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Die Strafregisterbescheinigung kann online mittels ID Austria beantragt werden.
Kosten:
Zur Vorlage beim Arbeitgeber: €10,70 Ohne Definition einer Vorlage: € 25,00
Strafregisterbescheinigung online
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