Versammlung

Unter einer Versammlung versteht man eine bestimmte Form des Zusammentreffens mehrerer Personen, wie Kundgebungen oder Demonstrationen. Davon zu unterscheiden sind Veranstaltungen (Feste, Umzüge, Prozessionen etc.)

Versammlungen müssen laut Versammlungsgesetz bis spätestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn schriftlich zur Anzeige gebracht werden.

Zuständige Behörden in Niederösterreich:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Magistrate Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs
  • Landespolizeidirektion Niederösterreich
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (St. Pölten)
    • Polizeikommissariat Schwechat
    • Polizeikommissariat Wr. Neustadt

Kontakt

Landespolizeidirektion Niederösterreich
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

Linzer Straße 47
3100 St. Pölten
Telefon: +43 59133 30 6600
E-Mail: lpd-n@polizei.gv.at

Um Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu erledigen und eventuelle Wartezeiten kurz zu halten, empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung

  • telefonisch unter der oben angeführten Telefonnummer oder
  • per Online-Terminbuchung (für ausgewählte Leistungen)

Landespolizeidirektion Niederösterreich
Polizeikommissariat Schwechat
Bürgerservicestelle

Wiener Straße 13
2320 Schwechat
Telefon: +43 59133 36 5100 oder 5101
Fax: +43 59133 36 7800
E-Mail: pk-n-schwechat@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Niederösterreich
Polizeikommissariat Wr. Neustadt
Bürgerservicestelle

Burgplatz 2
2700 Wiener Neustadt
Telefon: +43 59133 37 5555
E-Mail: pk-n-wr-neustadt@polizei.gv.at


Links


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .

Informationsblätter
Information - Grenzpolizeiassistenten*in (GPA) ( 896 kB)
Information – Inspektor*in (GFP) ( 953 kB)